Haftpflichtversicherung Vergleich

Auslandshaftpflichtversicherung – wann ist sie nötig?

Auch im Ausland gegen Schadensersatzforderungen abgesichert

Wer sich häufig im Ausland aufhält, sollte über den richtigen Versicherungsschutz nachdenken. Dies gilt vor allem für Haftpflichtschäden, die der Versicherungsnehmer auch in einem fremden Land dritten zufügen kann. Im Folgenden soll darauf eingegangen werden, was die Auslandshaftpflicht leistet und für wen sich ein Abschluss lohnt.

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  • Auslandshaftpflichtversicherung ideale Ergänzung zur Privathaftpflicht
  • Beim Auto den Geltungsbereich beachten
  • Gültigkeit auf die Dauer aus der privaten Haftpflichtversicherung abstellen.

 

In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:

1. Was genau ist die Auslandshaftpflichtversicherung eigentlich?
2. Was der Geschädigte beachten muss
3. Wenn der Versicherungsnehmer von seiner Haftung zurücktreten möchte
4. Warum der Abschluss einer Auslandshaftpflicht überhaupt sinnvoll ist
5. Wie lange besteht der Versicherungsschutz im Ausland überhaupt?
6. Unser Fazit zur Auslandshaftpflichtversicherung

 

1. Was genau ist die Auslandshaftpflichtversicherung eigentlich?

Im Wesentlichen unterscheidet sich die Auslandshaftpflichtversicherung nicht von der privaten Haftpflicht, die jeder kennt und vermutlich ein Großteil zu seinem persönlichen Versicherungsschutz zählt. Der Unterschied liegt darin begründet, dass die Police für Schäden, die Dritten im Ausland zugefügt werden, in Anspruch genommen wird. Menschen, die aus beruflichen oder privaten Gründen viel reisen, genießen mit einer Auslandshaftpflicht den optimalen Versicherungsschutz. Zu den Schäden im Ausland, welche die Versicherungsgesellschaft im Rahmen einer Auslandshaftpflicht reguliert, zählen wie bei der privaten Haftpflicht, Sach-, Vermögens- und Personenschäden.

Bei häufigen Auslandsaufenthalten genießen Versicherte bei verursachten Sach-, Vermögens- und Personenschäden einen optimalen Schutz, ohne dass das finanzielle Risiko unüberschaubar wird.

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2. Was der Geschädigte beachten muss

Kommt es beispielsweise zu einem Verkehrsunfall im Ausland und es ist ein beträchtlicher Schaden am Fahrzeug oder gar an Personen entstanden, steht dem Geschädigten das Recht zu, beim Schadensverursacher Wiedergutmachung einzufordern. Hierbei kann es sich etwa um die Reparatur des Fahrzeugs oder um medizinische Behandlungsmaßnahmen der geschädigten Personen handeln. Damit die eigene Auslandshaftpflicht im Rahmen der KFZ-Haftpflicht des Schadensverursachers überhaupt greift, sind seitens des Geschädigten jedoch verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ein Nachweis über das Vorliegen eines schuldhaften Handelns ist zu erbringen.
  • Die Schadens- respektive Nachteilsentstehung ist zu dokumentieren und zu beweisen.
  • Der kausale Zusammenhang zwischen dem schuldhaften Handeln und dem entstandenen Schaden ist glaubhaft herbeizuführen.

Es obliegt dem Geschädigten selbst, den entstandenen Schaden und das schuldhafte Verhalten des Schadensverursachers nachzuweisen.

3. Wenn der Versicherungsnehmer von seiner Haftung zurücktreten möchte

Wie bei jeder anderen Police auch, gibt es auch beim Thema Auslandshaftpflicht wenige Sonderregelungen, die der Versicherte vor Vertragsabschluss kennen sollte. So ist es in einigen Fällen auch möglich, von der Regressforderung des Geschädigten zurückzutreten und eine Regulierung der Versicherung auszuschließen. Kann zum Beispiel nachgewiesen werden, dass der entstandene Schaden durch höhere Gewalt, etwa durch Naturgewalten, entstanden ist, muss der Regressforderung nicht nachgekommen werden. Ähnlich verhält es sich auch, wenn glaubhaft belegt werden kann, dass der Schaden vom Geschädigten selbst herbeigeführt wurde.

Kann der Versicherte nachweisen, dass der Geschädigte selbst oder eine höhere Gewalt für die Entstehung des Schadens verantwortlich zeichnet, kann er auch nicht dafür haftbar gemacht werden.

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4. Warum der Abschluss einer Auslandshaftpflicht überhaupt sinnvoll ist

Der Abschluss einer Auslandshaftpflichtversicherung ist freiwillig und kann nach eigenem Ermessen erfolgen. Dennoch ist er in einigen Fällen durchaus sinnvoll, weil die finanziellen Schäden und Folgen nach einem Haftpflichtschaden ein nicht mehr überschaubares Maß annehmen können. Unter Umständen sieht sich der Verursacher des Schadens dem finanziellen Ruin gegenüber. Der Abschluss einer Auslandshaftpflicht ist sinnvoll, um das finanzielle Risiko und den damit einhergehenden Schaden zu minimieren. Alleine die Zahl der Flugreisen von Deutschland ins Ausland zeigt, dass Versicherungsschutz im Ausland nicht unterschätzt werden sollte:

Auslandshaftpflichtversicherung

Das muss vor Vertragsabschluss geprüft werden

Bevor ein derartiger Vertrag zustande kommt, sollte der Versicherte, vorausgesetzt, er hat bereits eine private Haftpflichtversicherung, prüfen, inwieweit diese für Haftpflichtschäden im Ausland aufkommt. Dies ist beispielsweise bei unserem Testsieger VHV der Fall. Hier unterscheiden sich die Versicherer jedoch stark voneinander. Der gewählte Tarif und das Leistungsspektrum der jeweiligen Versicherungsgesellschaft spielen eine entscheidende Rolle. Sollte die eigene Versicherungsgesellschaft nicht angemessen oder umfassend genug für Schäden im Ausland aufkommen, sollte über die Auslandshaftpflicht nachgedacht werden. Weiterhin ist vorab in Erfahrung zu bringen, ob eventuell bereits eine Versicherung für den Auslandsaufenthalt, etwa über die Eltern besteht. Dies ist manchmal der Fall, wenn der interessierte Versicherungsnehmer das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Wie bei der privaten Haftpflicht oder der für das Kraftfahrzeug, spielt vor allem die Deckungssumme eine entscheidende Rolle. Diese sollte keineswegs zu niedrig angesetzt sein, da die Kosten für den entstandenen Schaden oftmals deutlich höher ausfallen. Der Versicherungsnehmer sollte sich vorab informieren, wie hoch die Deckungssumme ist und sich für einen Tarif entscheiden, der den Risiken im Ausland entsprechend Rechnung tragen kann. Umso höher die Deckungssumme im Vertrag festgesetzt wird, umso weniger hoch ist der finanzielle Schaden, der der Versicherte letztendlich davon tragen wird. Neben der Deckungssumme gibt es bei der Auslandshaftpflicht noch einen zweiten Aspekt zu beachten. So übernimmt auch die Auslandshaftpflicht, ähnlich wie die Privathaftpflicht die Schadensdeckung zumeist nicht in vollem Umfang. Hier ist also vorab nachzufragen, ob ein Eigenanteil zu zahlen ist und wie viel dieser im Schadensfall betragen würde. Vor Vertragsabschluss sollten Informationen über die Höhe der Deckungssumme und einen eventuellen Eigenanteil eingeholt werden. Auch ist zu prüfen, ob nicht bereits ein Versicherungsschutz im Ausland über die Eltern oder die bereits vorhandene Privathaftpflicht besteht.

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5. Wie lange besteht der Versicherungsschutz im Ausland überhaupt?

Private Haftpflichtversicherungen, die für Schäden im Ausland genutzt werden sollen, unterliegen manchmal verschiedenen Fristen. So kann es sein, dass der Versicherungsschutz nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer wieder erlischt. Dies kann aber von Versicherer zu Versicherer variieren. Bei vielen Versicherern besteht der Haftpflichtschutz im Ausland voll umfänglich für eine Dauer von 12 Monaten. Wird der Auslandsaufenthalt zwischenzeitlich durch eine Reise in die Heimat unterbrochen, beginnt diese Frist zumeist wieder von neuem. Die unterschiedlichen Gültigkeitsfristen zeigen sich vorteilhaft, da der Auslandsaufenthalt ja in den meisten Fällen entweder beruflich oder aufgrund einer Reise zeitlich begrenzt ist. So kann der Versicherungsschutz genau solang genossen werden, wie er auch angebracht ist. Der Versicherungsschutz bei der Auslandshaftpflicht unterliegt eventuell bestimmten Geltungsfristen, kann aber auf die eigenen Reisebedürfnisse, wie etwa die Aufenthaltsdauer angepasst werden.

6. Unser Fazit zur Auslandshaftpflichtversicherung

  • Auslandshaftpflichtversicherung für diejenigen wichtig, deren private Haftpflicht entweder im Ausland nicht leistet oder mit eingeschränkter Gültigkeitsdauer.
  • Vertragsdauer beachten!
  • Bei Mietwagen im Ausland die Mallorca-Police für das eigene Auto einschließen.

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