Haftpflichtversicherung Vergleich

Haftpflichtversicherung kündigen – so geht’s

Vor dem Hintergrund, dass die Verbraucherschützer generell eine Haftpflichtversicherung als die wichtigste nicht vorgeschriebene Versicherung handelt, kann es im Grunde nur zwei Gründe geben, einen Vertrag zu kündigen. Entweder hat der Versicherungsnehmer ein besseres Angebot gefunden oder durch Eheschließung besteht eine Doppelversicherung. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

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• Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
• Neben der ordentlichen Kündigung besteht auch ein Sonderkündigungsrecht.
• „Kein Vertreterbesuch“ als Bestandteil der Formulierung, um ungewollte Akquise zu unterbinden.

Wann kann ich eine Haftpflichtversicherung kündigen?

Wie bei jedem Vertrag besteht auch bei einer Haftpflichtversicherung eine Kündigungsfrist. Neben der Kündigungsfrist spielt allerdings auch die Vertragslaufzeit eine entscheidende Rolle. Leider gibt es immer noch Versicherer, die Verträge mit einer Laufzeit von zehn Jahren anbieten. Der Bundesgerichtshof hatte diese Praxis schon in den 90er Jahren als sittenwidrig eingestuft. Die Konsequenz daraus war, dass das Gesetz jetzt bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren eine Kündigung zum Ende des dritten Versicherungsjahres vorsieht. Kundenfreundliche Versicherer bieten auf jeden Fall auch eine Laufzeit von einem Jahr an, räumen bei längerer Vertragsbindung jedoch einen Rabatt zwischen drei und zehn Prozent ein. Da Haftpflichtversicherungen von Haus aus zu den niedrigpreisigen Policen zählen, fällt dieser Rabatt jedoch kaum ins Gewicht.

Die einjährige Vertragsdauer müssen Versicherungsnehmer jedoch bei einigen Gesellschaften mit Vorsicht betrachten. Diese Versicherer stellen den Vertragsbeginn automatisch für das Folgejahr auf den 1. Januar. Das bedeutet, wer am 31. 12. eines Jahres einen Vertrag beginnen lässt, kann diesen Vertrag zum 31.12. des Folgejahres kündigen. Wer jedoch erst am 2.1. seine Police beginnen lässt, kann erst zum 31.12. des Folgejahres kündigen, ist damit bis auf einen Tag Differenz faktisch zwei Jahre gebunden. Grundsätzlich gilt: Wenn möglich, keine Vertragslaufzeit über ein Jahr zu vereinbaren. Die Kündigungsfrist beträgt mit Ausnahme der KFZ-Haftpflichtversicherung immer drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

Unzufriedenheit ist natürlich auch ein Kündigungsgrund. Die nachfolgende Grafik zeigt über alle Versicherungssparten hinweg, welches die Hauptursachen für eine Beschwerde bei der Bafin waren.

Beschwerden Gründe bei BaFin

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Sonderkündigungsrecht

Es gibt in Bezug auf die Kündigungsfrist allerdings zwei Ausnahmen. Wenn zwei Versicherungsnehmer heiraten, besteht eine Doppelversicherung. In diesem Fall muss der Versicherer informiert werden, bei dem der jüngere Vertrag geschlossen wurde. Er tritt dann zugunsten des älteren Versicherungsvertrages vom Vertrag zurück.

Die zweite Ausnahme für ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Erhöhung der Beiträge ohne Verbesserung der Versicherungsleistung. In diesem Fall muss die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Eingang beim Versicherungsnehmer ausgesprochen werden.

Kündigung im Schadensfall

Bei einer Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Risikoversicherung, welche auf ein einmaliges Schadensereignis abgeschlossen wurde. Ist der Fall eingetreten, dass der Versicherer einen Schaden reguliert hat, kam der Vertrag theoretisch zum Erliegen, wird aber in den meisten Fällen stillschweigend fortgeführt. Dennoch haben sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Regulierung den Vertrag zu kündigen.

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Wie kann ich eine Haftpflichtversicherung kündigen?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dies kann bei einigen Versicherungen per E-Mail oder über das Kontaktformular des Anbieters auf dessen Homepage geschehen. Andere Anbieter verlangen eine Unterschrift, sodass für die Kündigung nur ein Fax oder ein klassischer Brief infrage kommt. Die Kündigung muss die Versicherungsscheinnummer beinhalten und das Datum, zu dem gekündigt werden kann. Natürlich dürfen Name und Anschrift des Versicherungsnehmers nicht fehlen.

 

Musteranschreiben zur Kündigung

Am einfachsten ist es natürlich, wenn Versicherungsnehmer bei der Kündigung der Haftpflichtversicherung auf ein Musteranschreiben zurückgreifen können. Nachfolgend finden Sie einen solchen Text:

 

Erfolgt die Kündigung aufgrund einer Heirat, sieht die Formulierung folgendermaßen aus:

 

Die Versicherungsgesellschaften stimmen sich in diesem Fall untereinander ab.

Soll der Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalls gekündigt werden, lautet der entsprechende Passus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Regulierung des Schadens am xx.xx.xxxx mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den Vertrag mit sofortiger Wirkung.

Im Fall einer Beitragserhöhung lautet die Formulierung

… mache ich aufgrund der Beitragserhöhung von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich. Darüber hinaus bitte ich, von Vertreterbesuchen oder sonstiger Kontaktaufnahme abzusehen.

Unser Fazit zur Haftpflichtversicherung kündigen

  • Grund der Kündigung muss nur bei ordentlicher Kündigung zum Laufzeitende nicht erwähnt werden.
  • Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit können zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden.
  • Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von vier Wochen nach Eintritt des Grundes erfolgen.

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