Haftpflichtversicherung Vergleich

Der Tierhaftpflichtversicherung Test – so schaffen Sie sich den Überblick

In einigen Bundesländern besteht inzwischen für Hundehalter eine generelle Tierhalterhaftpflicht, wer ein Pferd besitzt, weiß, dass alleine durch die Körpermasse durchaus Schäden entstehen können. Jetzt alle Anbieter einzeln unter die Lupe zu nehmen, erfordert einen unnötigen Zeitaufwand. Die Redaktion von Haftpflichtversicherungsvergleich.de hat Ihnen diese Arbeit abgenommen und bietet Ihnen ausführliche Tests der relevanten Versicherungen sowie eine ausführliche Analyse des jeweiligen Leistungsspektrums der Versicherer.

Im Online Tierhaftpflichtversicherung Test hat die Hanse-Merkur die Nase vorne

HanseMerkur Haftpflichtversicherung Test

In Bezug auf die Hundehalterhaftpflichtversicherung konnte die Hanse-Merkur im Tierhaftpflichtversicherung Vergleich am meisten überzeugen. Dazu trägt zum einen die hohe Deckungssumme von bis zu 15 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei. Darüber hinaus versichert die Hanse-Merkur alle Hunderassen. Teilweise fällt dafür zwar ein Beitragsaufschlag an, im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern grenzt die Hanse-Merkur aber nicht aus. Bei der Haftpflichtversicherung für Pferde konnte die NV Versicherung trotz zweier Einschränkungen die höchste Punktzahl für sich verbuchen. Während die Hanse-Merkur die Forderungsausfalldeckung nicht von einer Mindesthöhe abhängig macht, greift diese bei der NV-Versicherung erst ab 500 Euro. Positiv fiel bei der Hanse-Merkur auch die kostenfreie Mitversicherung von Welpen bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats auf. Kosten für Schäden aus einem gewollten oder ungewollten Deckakt sind bei beiden Gesellschaften ohne Einschränkung abgedeckt. Detaillierte Informationen zu den beiden Anbietern finden Sie in unserem umfassenden Hanse-Merkur Erfahrungsbericht und dem NV Versicherung Test.

Darauf kommt es beim Online Tierhaftpflichtversicherung Test an

Die Tierhaftpflichtversicherung ist nur teilweise gesetzlich vorgeschrieben. Einige Bundesländer verlangen für bestimmte Hunderassen, Hunde ab einem bestimmten Stockmaß oder generell eine Hundehaftpflichtversicherung, andere Bundesländer verzichten gänzlich darauf. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Hundehaftpflicht Vergleich. Allerdings sollte sich jeder Halter eines Hundes oder eines Pferdes darüber im Klaren sein, dass von seinem Tier eine latente Gefahr ausgeht. Wie gut er sich gegen diese möglichen Gefahren und daraus resultierenden Schadensersatzforderungen absichern kann, zeigt unser Vergleich. Um den Tierhaftpflichtversicherung Vergleich optimal nutzen zu können, müssen Sie jedoch wissen, worauf es besonders ankommt. Die Kriterien sind bei Hunden und Pferden fast identisch, es gibt allerdings zwangsläufig auch Unterschiede in den unterschiedlichen Risikoabsicherungen. Die Tierhaftpflichtversicherung schließt allerdings keine Schäden durch Katzen oder andere Kleintiere mit ein. Diese Schäden sind durch die Private Haftpflichtversicherung abgesichert. Details zu dieser Versicherung finden Sie in unserem umfassenden Private Haftpflichtversicherung Vergleich.

icon_Geldscheine_grauAn erster Stelle steht die Höhe der Deckungssumme. Dies gilt sowohl für Hunde als auch für Pferde. Je höher diese ausfällt, um so besser ist dies natürlich für den Versicherungsnehmer im Schadensfall. Gerade in Bezug auf Personenschäden kann eine Versicherungsleistung von drei Millionen Euro nicht ausreichend sein. Die Überlegung, wie ein Hund einen Schaden von mehr als drei Millionen Euro anrichten kann, ist leicht unterlegt. Das Tier reißt sich los, läuft vor ein Auto, der Fahrer will ausweichen und überfährt einen Passanten. Dies klingt konstruiert, hat es aber alles schon gegeben.

icon_Haus_grauMietsachschäden sollten nicht nur Schäden an der gemieteten Wohnung mit einbeziehen, sondern gerade bei Pferden auch Schäden an gemieteten Hängern oder Stallboxen und Weiden berücksichtigen. Darüber hinaus gilt für Hunde, dass auch bewegliche Sachen in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen gegen Schäden durch den Hund versichert sind.

 

icon_Hund_gross_klein_grauFür Pferde wichtiger als für Hunde ist der Einschluss von Flurschäden und Weideschäden. Durchbricht ein Pferd die Umzäunung einer gemieteten Koppel, muss der Halter des Pferdes für diesen Schaden haften. Darunter fällt allerdings auch, wenn der Hund den Garten des Nachbarn umgräbt. Der Tierhalterhaftpflicht Vergleich zeigt, dass nicht jeder Versicherer Flurschäden komplett eindeckt.

icon_Blatt_mit_Schrift_grauDer Vertrag sollte eine Forderungsausfalldeckung beinhalten. Wer eine Tierhalterhaftpflicht vergleichen möchte, sollte darauf achten, dass die Leistung nicht an eine Mindestschadensgrenze geknüpft ist. Falls doch, sollte diese so niedrig wie möglich ausfallen.

 

icon_Flugzeug_grauEs ist nicht unüblich, dass Hundehalter ihre Tiere mit auf Reisen nehmen. Weltweiter Versicherungsschutz stellt in diesem Fall eine Notwendigkeit dar, die nicht im Vertrag fehlen sollte. Abhängig von den Reisegewohnheiten spielt natürlich auch die Dauer der Gültigkeit für die Versicherung im Ausland eine Rolle.

 

icon_Hund_grauEin ungewollter Deckakt kann den Hunde- oder Pferdehalter teuer zu stehen kommen. Hintergrund ist in diesem Fall, dass möglicherweise eine zeitnahe Deckung aus Zuchtgründen geplant war. Gerade bei Champions spielt Geld bei einem Deckakt eine nicht zu unterschätzende Rolle.
icon_Zeitstrahl_grauGute Versicherer bieten für Fohlen und Welpen gleichermaßen Versicherungsschutz bis zum vollendeten zwölften Lebensmonat, wenn der Nachwuchs bis zu diesem Zeitpunkt noch bei der Mutter war.

 

icon_Beitrag_grauSelbstbeteiligungen sind kein Muss, können aber in Bezug auf die Prämie durchaus Vorteile bieten. Im Online Tierhaftpflichtversicherung Vergleich ist ersichtlich, welche Gesellschaften einen Selbstbehalt optional einräumen oder diesen voraussetzen.

 

icon_Hund_Leine_grauWährend bei Pferden auch die Nutzung durch Dritte mit abgesichert sein sollte, gilt bei Hunden, dass der Versicherungsvertrag auch Deckung bei Aufsicht durch eine andere Person als den Halter vorsieht.

 

Wer profitiert von einem Tierhaftpflichtversicherung Vergleich?

Grundsätzlich nutzt ein Online Tierhaftpflichtversicherung Vergleich jedem, der einen Hund oder ein Pferd sein eigen nennt. Unabhängig davon, ob die Haftpflichtversicherung für Hunde im jeweiligen Bundesland Pflicht ist, sollte für das Tier eine Versicherung abgeschlossen werden. Gleiches gilt für Pferde. Alleine die Körpermasse ist ausreichend, um ein auf dem Reiterhof geparktes Auto nachhaltig zu beschädigen. Eine Online Tierhaftpflichtversicherung ist häufig günstiger als ein Vertrag, der über den Außendienst eines Service-Versicherers geschlossen wird. Dazu kommt, dass es durchaus Spezialversicherer gibt, die mit überdurchschnittlichen Angeboten gegenüber den klassischen Serviceversicherern punkten. Darüber hinaus zeigt der Tierhaftpflichtversicherung Test auf einen Blick die Stärken und Schwächen der Anbieter.

Tierhaftpflichtversicherung vergleichen – was zeigt der Markt?

Wie bei anderen Haftpflichtversicherungen auch, gibt es durchaus Unterschiede in der Tierhaftpflichtversicherung. Die Veränderungen sind zwar nicht markant, es fanden kaum Korrekturen in den Tarifwerken statt, allerdings sollten Versicherungsnehmer, die Tierhaftpflichtversicherungen vergleichen, auf die Details achten. Die Einschränkung in der Eindeckung bestimmter Hunderassen bildete in der Vergangenheit den größten Einschnitt. Die Versicherungssummen wurden von einigen Anbietern nach oben geschraubt, ein sinnvoller Schritt gerade in Bezug auf die Schadensersatzansprüche bei Personenschäden. Es bleibt zu wünschen, dass die Restriktionen für den  Versicherungsschutz bei Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen zurückgefahren werden. Viele Versicherungsnehmer würden dafür zweifelsfrei auch einen höheren Beitrag in Kauf nehmen. Dies gilt auch gerade für Pferdehalter hinsichtlich Schäden an gemieteten Pferdehängern. Große Veränderungen sind für die Zukunft im Bereich Tierhalterhaftpflicht grundsätzlich nicht zu erwarten, da die Risiken recht klar umrissen sind. Lediglich der eine oder andere Versicherer wird mögliche Deckungserweiterungen anbieten oder Restriktionen aufheben. Die erweiterten Risiken, die sich beispielsweise aus der Zwingerhaltung bei Hunden ergeben, schließen Deckungserweiterungen aus der Zwingerhaftpflicht mit ein. Mit Innovationen ist in dem Produktfeld Tierhaftpflichtversicherung nicht zu rechnen.

Die Online Tierhaftpflichtversicherung – 7 Expertentipps

Während bei einer KFZ-Versicherung zahlreiche Details zu beachten sind, um den optimalen Versicherungsschutz zu finden, reduziert sich die Nutzenfrage bei einer Tierhaftpflichtversicherung auf die Ausgestaltung des Tarifs. Die Unterschiede werden im Tierhaftpflichtversicherung Test deutlich. Hier noch einmal zusammengefasst die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten.

icon_Geldscheine_grauDie Deckungssumme sollte so hoch wie möglich angesetzt sein. Drei Millionen Euro klingen nett, sind aber gerade im Fall von Personenschäden im Zweifelsfall nicht ausreichend. Fünf Millionen Euro Deckung sollten die Vorgabe sein. Ein Personenschaden kann im Hinblick auf eine mögliche Berufsunfähigkeit des Geschädigten lebenslange Zahlungen an den Geschädigten für den Tierhalter bedeuten.

icon_Hund_Leine_grauDer Versicherungsschutz sollte sich auch auf Dritte beziehen. Für Hundehalter bedeutet dies, dass der Vertrag auch Gültigkeit besitzt, wenn sich der Hund in fremder Obhut befindet. Für Pferdehalter heißt es, dass auch Schäden abgesichert sind, wenn das Pferd durch eine andere Person geritten oder beaufsichtigt wird (Fremdreiterklausel).

 

icon_Hund_gross_klein_grauWie der Tierhaftpflicht Test zeigt, wird eine Forderungsausfalldeckung nicht immer ohne Mindestschadenshöhe angeboten. Stimmen alle anderen Faktoren überein, sollte die Mindestschadenshöhe aber so gering wie möglich angesetzt sein. Die Forderungsausfalldeckung greift beispielsweise, wenn Ihr Hund durch einen anderen Hund verletzt wird, der andere Halter aber weder eine Hundehaftpflichtversicherung besitzt, noch in der Lage ist, die Tierarztrechnung bezahlen zu können.

icon_Hund_grauSchäden aus einem ungewollten oder Schäden durch einen gewollten Deckakt sind unbedingt, gerade bei nicht kastrierten Hunden, zu berücksichtigen. Kommt es zu einem ungewollten Deckakt, können auf den Besitzer des Rüden Forderungen in fünfstelliger Höhe zukommen. Dies ist der Fall, wenn die gedeckte Hündin zu Zuchtzwecken gehalten wird, und durch einen ungewollten Deckakt die geplante Zucht zu diesem Zeitpunkt verhindert wird. Gerade wenn es um Champions mit entsprechenden Stammbäumen geht, lassen die Züchter nicht mit sich diskutieren.

icon_Versicherungsschutz_grauSchäden an beweglichen gemieteten oder geliehenen Sachen werden nicht von allen Versicherern in befriedigender Weise abgesichert. Gerade Pferdhalter sollten darauf achten, dass beispielsweise Schäden an einem Miethänger in entsprechender Höhe versichert sind. Für Hundehalter gilt, dass bewegliches Mobiliar in Hotels oder Ferienunterkünften mitversichert ist.

 

icon_Blume_grauWeide- und Flurschäden kommen gerade bei Pferden hin und wieder vor, können hinsichtlich der Begleichung der Kosten durchaus ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Die Limits für die Schadenregulierung sollten so hoch wie möglich angesetzt werden. Leider bieten nicht alle Versicherer unbegrenzten Versicherungsschutz. Da Hunde zum Graben neigen, gilt Gleiches auch für Hundehalter. Die Rede ist weniger davon, dass es einen Weideschaden gibt, als viel mehr davon, dass der Hund das Blumenbeet des Nachbarn auseinandernimmt.

  • icon_Zeitstrahl_grauDer Tierhaftpflichtversicherung Test zeigt, dass es zwar durchaus Unterschiede bei den Prämien gibt, die Beiträge aber nicht aus dem Ruder laufen. Dennoch kann es sinnvoll sein, über eine Selbstbeteiligung nachzudenken, um die Beiträge zu reduzieren. Beitragsnachlässe gibt es auch, wenn der Vertrag über eine Laufzeit mit mehreren Jahren abgeschlossen wird. Ob dies allerdings sinnvoll ist und nicht die Entscheidungsfreiheit einschränkt, bleibt fraglich. Grundsätzlich gilt, dass ein Versicherungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist vom Versicherungsnehmer gekündigt werden kann.
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