Haftpflichtversicherung Vergleich

Haftpflichtversicherung für Pferde – fünf Tipps

Pferde unterliegen nach dem Gesetz der sogenannten Gefährdungshaftung. Das heißt, dass allein die Haltung von Pferden bereits als Risiko für die Allgemeinheit bewertet wird. Somit ergibt sich automatisch die Haftung des Pferdehalters bei einem Schaden, der durch das Pferd verursacht wird. Dabei ist die Umkehr der Schuldfrage ausgeschlossen. Gegen Schadenersatzforderungen können sich Pferdehalter mit einer Pferdehaftpflichtversicherung schützen. Diese ist allerdings im Vergleich zur KFZ-Haftpflicht keine Pflichtversicherung. Auch nicht, wie in einigen Bundesländern, die Hundehaftpflicht. Sie prüft nicht nur den Anspruch des Geschädigten, sondern übernimmt auch die Wiedergutmachung bei berechtigten Ansprüchen und wehrt erhöhte oder unberechtigte Schadenersatzforderungen ab.

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  • Pferde fallen unter die Gefährdungshaftung.
  • Zahlreiche Einschlussmöglichkeiten erweitern die Grunddeckung.
  • Pferdehaftpflicht kein Muss, aber eine Sache des gesunden Menschenverstandes.

Versicherungsumfang der Pferdehaftpflichtversicherung

Entsteht durch ein Pferd ein Schaden, leistet die Pferdehaftpflichtversicherung. Folgende Schäden werden dabei abgesichert:

  • Personenschäden (auch bei Tötung)
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Dabei spielt es keine Rolle, wie der Schaden entstanden ist. So kann er zum Beispiel entstehen, wenn das Pferd von der Weide ausbricht und den Bahnverkehr zum Erliegen bringt oder eine Person verletzt. Die Forderungen auf Schadenersatz werden in beiden Fällen sehr hoch ausfallen, weshalb die Pferdehaftpflicht eine gute Absicherung darstellt. Grundsätzlich sollte dabei bedacht werden, dass der Schaden, den ein Tier anrichten kann, immer höher ist, je größer das Tier ist. Deshalb sollte die Deckungssumme nicht unter 5 Millionen Euro liegen.

Gleich, zu welchem Schaden es durch ein Pferd kommt – die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenregulierung im Rahmen der vereinbarten Deckung.

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Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung beginnt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch am Folgetag. Der Versicherungsbeginn ist dabei im Versicherungsvertrag festgehalten. Bei kurzfristiger Antragstellung wird von den Versicherungsgesellschaften in der Regel eine vorläufige Deckungszusage erteilt. Grundsätzlich muss der erste Beitrag fristgerecht gezahlt werden, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist.

Beim Abschluss der Pferdehaftpflichtversicherung sollte auf den Versicherungsbeginn geachtet werden. Kommt es zu einem Schaden, bevor der Versicherungsschutz beginnt, wird dieser nicht von der Pferdehaftpflichtversicherung übernommen. Hier kann eine vorläufige Deckungszusage sinnvoll sein, wenn kurzfristig Versicherungsschutz notwendig wird.

Die Zahl der Pferdebesitzer in Deutschland ist beachtlich:

Pferdebesitzer in Deutschland

Die einzelnen Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung

Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die verschiedensten Leistungen, wenn es zu einem Schaden kommt. Dazu gehören unter anderem:

  • Mietsachschäden (z. B. eingetretene Stalltür, zerstörter Weidezaun)
  • Forderungsausfall (z. B. wenn ein Dritter durch das Pferd einen Schaden erleidet und Anspruch auf Schmerzensgeld hat)
  • Fremdreitrisiko (z. B. Entstehung eines Schadens, wenn eine andere Person das Pferd reitet)
  • Reitbeteiligung (z. B. bei Schäden, die das Pferd verursacht, wenn eine andere Person das Tier gegen einen monatlichen Geldbetrag reitet und betreut)
  • Private Kutschfahrten (Schäden, die durch Kutschfahrten – z. B. an Fahrzeugen – entstehen)

Bei der Wahl des Anbieters für eine Pferdehaftpflichtversicherung sollte auf die Leistungen geachtet werden. Die vorgenannten Leistungen sollten mindestens abgesichert werden.

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Zusatzoptionen für die Pferdehaftpflichtversicherung

Zum standardmäßigen Versicherungsschutz gehören einige typische Risiken. Wichtig ist, auf die Vertragsbedingungen sowie den Leistungsumfang und die Tarifdetails zu achten. Folgende Zusatzbausteine können optional hinzugebucht werden:

  • ungewollter Deckakt (Übernahme der Kosten für die Versorgung und ärztliche Behandlung der ungewollt gedeckten Stute sowie Folgekosten nach der Geburt des Fohlens)
  • Wettkämpfe (Schäden, die im Umfeld eines Wettkampfs entstehen)
  • Schutz im Ausland (weltweiter Versicherungsschutz, vor allem für Wettkampftiere wichtig)

Je nach individuellen Bedürfnissen des Pferdehalters sollte darüber nachgedacht werden, ob Zusatzoptionen zur Pferdehaftpflichtversicherung hinzugebucht werden.

So findet man eine gute Pferdehaftpflichtversicherung

Es gibt am Markt einige Versicherer, die auch die Pferdehaftpflichtversicherung anbieten. Auch der Testsieger NV Versicherungen VVaG gehört dazu. Dennoch gestaltet sich die Suche nach der passenden Versicherung meist mühsam und ist mit Zeitaufwand verbunden.

Hier lohnt sich natürlich ein Preisvergleich, der bequem online durchgeführt werden kann. Hierfür sollten Pferdehalter die folgenden Daten griffbereit haben:

  • Anzahl der Reitpferde, Pony, Fohlen, möglicher Aufzucht- und Gnadenbrot-Pferde
  • Wahl der Selbstbeteiligung
  • Vertragslaufzeit
  • Wahl der Zahlweise
  • Wahl der Versicherungssumme
  • weitere Kriterien angeben (z. B. Beschäftigungsverhältnis)

Sobald der Interessent alle notwendigen Daten angegeben hat, wird der Versicherungsvergleich durchgeführt. Der Kunde erhält dann eine breite Übersicht zu allen Angeboten und kann den passenden Anbieter mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis nach den individuellen Bedürfnissen auswählen. Der Vertragsabschluss ist dann in der Regel direkt auf der Internetseite des Anbieters ohne große Probleme möglich.

Der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung ist im Internet sehr einfach und geht schnell vonstatten. Ein vorheriger Versicherungsvergleich sollte aber immer durchgeführt werden, da nur so der passende Versicherungsschutz gefunden werden kann.

Unser Fazit zur Haftpflichtversicherung für Pferde

  • Die Pferdehaftpflicht schützt vor Regressforderungen, welche durchaus die Existenz des Halters gefährden können.
  • Prämie im Vergleich zu den Leistungen marginal.
  • Gute Versicherer bieten zahlreiche Einschlüsse.

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