Haftpflichtversicherung Vergleich

Gebäudeversicherung – diese Bestandteile sind wichtig

Umknickende Bäume, abgedeckte Dächer oder mit Wasser vollgelaufene Keller, Unwetter sorgen in Deutschland jedes Jahr für Schäden in Milliardenhöhe. Hausbesitzern, droht in einem solchen Fall schnell der finanzielle Ruin. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für Eigentümer ein absolutes Muss.

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  • Gebäudeversicherung ist für alle Hausbesitzer unverzichtbar.
  • Verbundene Gebäudeversicherung schützt dreifach bei Sturm und Hagel, Feuer sowie Leitungsschäden.
  • Bedarf nach zusätzlicher Absicherung gegen Elemtentarschäden prüfen.

Bestandteil 1: Schutz vor Sturm und Hagel

Die Gefahr, von schweren Unwettern betroffen zu sein, nimmt mit jedem Jahr zu. Mittlerweile geht vom Wetter die größte Gefahr für Hausbesitzer aus. Die Gebäudeversicherung sorgt dafür, dass Schäden durch Sturm oder Hagel nicht aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Allerdings leistet der Versicherer erst ab einem Sturm der Windstärke 8. Dies entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Hausbesitzer können sich beispielsweise beim Deutschen Wetterdienst informieren, welche Windstärke zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhanden war.

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Bestandteil 2: Feuerversicherung

Bis vor einigen Jahren war die Feuerversicherung in verschiedenen Bundesländern noch gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherungspflicht existiert mittlerweile nicht mehr. Allerdings sollte kein Hausbesitzer auf eine Feuerversicherung verzichten. Neben dem Wetter gehört Feuer zu den größten Risiken für Eigentümer von Immobilien. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Blitzschlag inklusive der dabei entstandenen Überspannungsschäden, Explosionen, Implosionen sowie Flugzeugabstürze ab.

Wird das gesamte Gebäude oder ein Teil davon durch einen Brand zerstört entsteht oftmals ein Schaden von mehreren Hunderttausend Euro. Aus eigener Kraft kann dieser finanzielle Verlust kaum aufgefangen werden. Wird die Immobilie über einen Kredit finanziert muss der Versicherungsschutz gegenüber dem Gläubiger nachgewiesen werden. Besitzer von Eigentumswohnungen schließen die Police gemeinsam mit den anderen Eigentümern für die gesamte Immobilie ab.

Bestandteil 3: Schäden durch Leitungswasser

Leitungswasserschäden sind das dritte Risiko, gegen das sich Hausbesitzer mit einer Gebäudeversicherung schützen können. Dies empfiehlt sich besonders bei älteren Gebäuden, mit einem in die Jahre gekommen Leitungssystem. Zu Leitungswasserschäden kommt in erster Linie durch geplatzte Rohre innerhalb oder außerhalb von Gebäuden. Häufige Gründe sind zudem Bruchschäden an Heizungs- und Warmwassersystemen sowie Bad- und Sanitäreinrichtungen. Für die Gebäudeversicherung ist es dabei unerheblich ob der Rohrbruch durch Frost oder eine andere Ursache entstanden ist.

Platzt ein Rohr können Wände schnell durchnässen und so einen dauerhaften Schaden hinterlassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wasserschäden über einen längeren Zeitraum unentdeckt bleibt. Nicht zum Versicherungsschutz gehören Schäden durch Grundwasser, Regenwasser, Überschwemmung oder Schwamm.

Gebäudeversicherung schützt das Haus dreifach

Wer seine Immobilie umfassend absichern möchte, sollte sich am besten für eine verbundene Wohngebäudeversicherung entscheiden. In dieser sind die Risiken:

  • Sturm und Hagel
  • Feuer
  • Leitungswasserschäden

allesamt abgedeckt. Hausbesitzer haben jedoch auch die Möglichkeit, die verschiedenen Risiken einzeln abzusichern. Auf den Schutz einer Feuerversicherung sollte dabei keinesfalls verzichtet werden. Die Sturmversicherung sollte zudem ebenfalls vorhanden sein. Auf einen Schutz gegen Leitungswasserschäden kann je nach Zustand des Gebäudes unter Umständen verzichtet werden. Um auf Nummer sicher zu gehen ist das Komplettpaket jedoch immer die bessere Wahl. Zumal die Prämie im Vergleich zu getrennten Policen um einiges günstiger ist.

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Bedarf einer Elementarversicherung prüfen

Die Elementarversicherung wird als einziger Bestandteil der Gebäudeversicherung nicht als Einzelpolice angeboten. Diese kann nur in Kombination mit einer verbundenen oder einer einzelnen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Durch eine zusätzliche Elementarversicherung werden die folgenden Risiken abgedeckt:

  • Überschwemmungen inklusive Rückstauschäden
  • Erdrutsche
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Erdsenkungen
  • Vulkanausbrüche

Eine Absicherung gegen Elementarschäden wird ausschließlich als Komplettpaket angeboten. Die Versicherung von einzelnen Risiken wie Überschwemmungen ist dagegen nicht möglich. Zu beachten ist außerdem, dass nur durch Naturgewalten verursachte Schäden abgedeckt sind. Kommt es beispielsweise durch Bauarbeiten zu einem Erdrutsch oder tritt aufgrund Bergbautätigkeiten eine Erdsenkung ein, besteht kein Leistungsanspruch.

Elementarversicherung nicht in allen Fällen abschließbar

Wer in einer Region mit besonderen Risiken wohnt, kann unter Umständen keine Elementarversicherung abschließen. So gibt es beispielsweise bezüglich des Hochwasserrisikos vier Gefährdungsklassen. Für Gebäude in der höchsten Gefährdungsklasse wird in der Regel keine Elementarversicherung angeboten bzw. es fallen hohe Risikozuschläge an.

  • Gefährdungsklasse 1: seltene Hochwasser, weniger als alle 200 Jahre
  • Gefährdungsklasse 2: laut Statistik alle 50 bis 200 Jahre ein Hochwasser
  • Gefährdungsklasse 3: laut Statistik alle 10 bis 50 Jahre ein Hochwasser
  • Gefährdungsklasse 4: laut Statistik einmal in 10 Jahren ein Hochwasser

Dabei kann sich die Risikopolitik je nach Versicherer unterscheiden. Es lohnt sich deshalb, nach einer Ablehnung bei weiteren Unternehmen anzufragen.

Welche Schäden werden durch die Gebäudeversicherung übernommen?

Je nach Leistungsumfang des gewählten Tarifs kommt die Gebäudeversicherung für unterschiedliche Ausgaben auf. Hauptbestandteil ist dabei die Kostenübernahme eines kompletten oder teilweisen Wiederaufbaus des Gebäude. Dabei ersetzen die Versicherer den ortsüblichen Neubauwert. Voraussetzung hierfür ist, dass der Wiederaufbau innerhalb von drei Jahren beauftragt wird. Andernfalls erhalten Versicherte lediglich den Zeitwert ersetzt.

Bei Beschädigung von einzelnen Gebäudeteilen übernimmt die Gebäudeversicherung eine erforderliche Reparatur und zahlt zudem noch einen Ausgleich für die Wertminderung. Im Falle von Zerstörung oder Verlust von versichertem Gebäudezubehör wird jeweils der Neuwert ersetzt.

Zu den weiteren wichtigen Leistungen der Gebäudeversicherung gehört die Übernahme der Abbruch- und Aufräumkosten. Kommt es aufgrund behördlicher Auflagen und Beschränkungen zu Mehrkosten sind diese in der Regel ebenfalls von der Gebäudeversicherung abgedeckt.

Kann die Wohnung aufgrund eines Schadens nicht mehr genutzt werden erhalten Versicherte für bis zu 12 Monate die Mietkosten einer alternativen Unterkunft ersetzt. Mietausfälle werden bei den meisten Policen ebenfalls für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten erstattet.

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Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich

Der abgeschlossene Schutz gilt immer für das im Versicherungsschein aufgeführten Gebäude. Sollen weitere Nebengebäude wie eine Garage, ein Gartenhaus oder Geräteschuppen mitversichert werden müssen diese einzeln in der Police aufgeführt sein. Innerhalb eines Gebäudes sind alle fest mit der Immobilie verbundenen Gegenstände versichert. Hierzu gehört beispielsweise das Parkett sowie fest verklebte Teppichböden. Schäden an der Einbauküche werden durch die Gebäudeversicherung dagegen nicht übernommen. Wer diese ebenfalls schützen möchte, benötigt zusätzlich noch eine Hausratversicherung.

Ausschluss von Leistungen möglich

Die Versicherer übernehmen jedoch nicht alle Schäden, welche auf den ersten Blick nach einem Fall für die Gebäudeversicherung aussehen. So werden beispielsweise Feuerschäden durch Brandstiftung fremder Personen oder nach einem Kurzschluss ersetzt. Dagegen sind durch Hitze ohne Feuer verursachte Brände nicht versichert. Beschädigt ein Gast mit der Glut seiner Zigarette die Holztreppe kommt die Gebäudeversicherung ebenfalls nicht für den Schaden auf. Je nach gewähltem Tarif können auch Kaminbrände vom Versicherungsschutz ausgenommen sein. Diese können jedoch zumeist gegen einen Aufpreis mitversichert werden.

Schäden aufgrund eines Blitzschlags sind ebenfalls nicht immer ein Fall für die Gebäudeversicherung. Sofern eine direkt mit dem Haus verbundene Antennenanlage durch den Blitz beschädigt wird, übernimmt der Gebäudeversicherer die entstandenen Kosten. Gleiches gilt auch bei einem vom Blitz getroffenen Baum, welcher anschließend gegen das Gebäude stürzt. Dagegen besteht bei Überspannungsschäden an elektronischen Bauteilen nicht automatisch ein Versicherungsschutz, falls der Blitz in eine Leitung eingeschlagen hat.

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind natürlich ebenfalls ausgenommen. Wer grob fahrlässig handelt und beispielsweise das Haus trotz brennender Kerze verlässt, kann zumindest auf eine teilweise Übernahme des Schadens hoffen. Nach Reform des Versicherungsvertragsgesetzes dürfen die Assekuranzen eine Schadensregulierung nicht mehr komplett ablehnen. Mit Leistungskürzungen muss jedoch gerechnet werden.

Versicherungssumme orientiert sich am Wert der Immobilie

Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine gleitende Neuwertversicherung. Das heißt: es gibt keine feste Leistungsobergrenze. Die von der Versicherung im Schadensfall zu zahlende Versicherungssumme wird jährlich an den aktuellen Wert der Immobilie angepasst. Somit ist sichergestellt, dass Versicherte ihr Haus nach einem Totalschaden am gleichen Standort wieder aufbauen können. Dabei ist allerdings nicht der Marktwert ausschlaggebend, sondern die Kosten,die bei einem vollständigen Wiederaufbau anfallen. Durch die niedrigen Zinse in den letzten Jahren hat sich der Bestand an Einfamlienhäuser deutlich vergrößert.

Wohngebäudeversicherung Einfamilienhäuser Statista

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Preise der Gebäudeversicherung unbedingt vergleichen

Wer die Prämien für Gebäudeversicherung vergleicht, dürfte aufgrund der großen Preisunterschiede überrascht sein. Nach Untersuchungen der Stiftung Warentest liegen die Beiträge bei gleichem Leistungsumfang um bis zu 500 Euro jährlich auseinander. Die Mehrzahl der Versicherer berechnet den Beitrag auf Basis des „Versicherungswerts 1914“. Hierbei werden zunächst, die im Jahr 1914 angefallenen Baukosten ermittelt. Anschließend wird geprüft, wie sich die Baupreise bis heute entwickelt haben. Es gibt jedoch auch Anbieter bei denen die Prämien auf Grundlage andere Faktoren wie Wohnfläche, Bauart oder Ausstattung berechnet werden.

Neben dem Immobilienwert wird die Versicherungsprämie noch von weiteren Faktoren beeinflusst. Hierzu gehört insbesondere das vorhandene Schadensrisiko. So müssen Bewohner eines Küstendorfs in Schleswig-Holstein deutlich mehr für ihre Gebäudeversicherung zahlen als ein Hausbesitzer in Stuttgart. Grund hierfür ist das im Norden höhere Sturmrisiko.

Auf die Pflichten achten

Kommt es bezüglich der Schadensübernahme zum Streit mit dem Versicherer haben sehr oft Gerichte das letzte Wort. Es kommt immer wieder vor, dass Assekuranzen die Zahlung verweigern, weil der Kunde seine Pflichten verletzt hat. So muss der Hausbesitzer beispielsweise dafür sorgen, dass die versicherten Sachen sich jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Dies gilt insbesondere für Dächer, wasserführende Anlagen sowie außen am Gebäude angebrachten Gegenstände. Natürlich lassen sich Schäden und Mängel im Laufe der Jahre nicht immer vermeiden, diese müssen jedoch unverzüglich beseitigt werden.

Nicht mehr genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen dennoch regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert werden. Bei Veränderungen infolge eines Umbaus muss der Versicherer umgehend informiert werden.

Worauf es bei der Kündigung zu achten gilt

Hausbesitzer sind nicht dazu verpflichtet ihre Immobilie die ganze Zeit beim selben Anbieter zu versichern. Selbst ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann nach Ablauf von drei Jahren gekündigt werden. Der bestehende Vertrag sollte jedoch keinesfalls gekündigt werden, bevor eine neue Police vorliegt. Es besteht sonst die Gefahr plötzlich, ohne Versicherungsschutz dazustehen. Sofern die Immobilie noch finanziert ist, muss der Gläubiger einer Kündigung zustimmen. Dies geschieht nur dann, wenn ein neuer Vertrag vorhanden ist.

Vorsicht geboten ist beim Erwerb einer bestehenden Immobilie. In diesem Fall wird die Gebäudeversicherung automatisch mitübernommen. Mit Eintragung ins Grundbuch geht die Police auf den neuen Eigentümer über. Dies kann zu Problemen führen, wenn nicht geklärt ist, wer im Zeitraum zwischen Kauf und Grundbucheintrag die Prämie übernimmt. Nach Übernahme des Vertrags kann dieser innerhalb von vier Wochen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu beenden.

Unser Fazit zur Gebäudeversicherung diese Bestandteile sind wichtig

  • Gebäudeversicherung schützt Hausbesitzer bei einem Schaden vor dem finanziellen Ruin.
  • Eine verbundene Gebäudeversicherung bietet den besten Schutz bei gleichzeitig günstiger Prämie.
  • Je nach Bedarf sollten sich Hausbesitzer noch mit einem Zusatz für Elementarschäden absichern.

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