Haftpflichtversicherung Vergleich

Versicherung online – in wenigen Schritten zum Vertrag

Schnell ist es passiert: Man fährt jemandem ins Auto, das Fahrzeug des Unfallgegners ist kaputt. Wenn es nur ein Blechschaden ist, ist es Glück im Unglück. Nun wird der Unfallgegner sicher Schadenersatz verlangen. An diesem Punkt greift die Kfz-Haftpflichtversicherung, denn sie ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, ohne die ein Fahrzeug weder zugelassen noch am Straßenverkehr teilnehmen kann. Bei der Vertragsgestaltung ist ein gewisser Spielraum möglich, allerdings sollten Fahrzeugbesitzer trotzdem auf bestimmte Punkte achten.

 

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  • KFZ-Versicherungsvergleich zeigt die Unterschiede in der Leistungsbandbreite der Anbieter auf.
  • Teuer ist nicht immer gut, und gut muss nicht teuer sein.
  • Bausteine ermöglichen individualisierten Versicherungsschutz.

 

Kfz-Versicherung online abschließen – so geht’s

Wer als Autofahrer nach einer Kfz-Versicherung mit einem guten Preis sucht, der kommt mittlerweile nicht mehr an Internet- und Direktversicherungen vorbei. Auch bei den „traditionellen“ Versicherern ist mittlerweile ein Online-Abschluss möglich. Der Vertragsabschluss über das Internet ist dabei meist recht einfach und mit wenigen Klicks möglich. Für den Abschluss im Internet werden einige Daten vom Interessenten benötigt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Herstellerschlüssel (im Fahrzeugschein unter „zu 2.“, vierstellig)
  • Typschlüssel (im Fahrzeugschein unter „zu 3.“, dreistellig)
  • Amtliches Kennzeichen (Zulassungsbezirk)
  • Postleitzahl des Fahrzeughalters
  • Fahrzeugneuwert (alternativ: Zeitwert)
  • Fahrzeughalter = Versicherungsnehmer?
  • Finanzierungsform (selbst finanziert, Leasing, Kredit)
  • Erstzulassung wann?
  • Auf wen erfolgte die erstmalige Zulassung?
  • Wo wird das Fahrzeug gefahren? (ausschließlich EU, weltweit)
  • Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit des Versicherungsnehmers, Fragen zum Führerscheinerwerb und Anzahl der Kinder im eigenen Haushalt
  • Tarifgruppe (z. B. normal, Beamter)
  • Wer fährt mit dem Fahrzeug? (Versicherungsnehmer, Ehepartner, etc. – mit Angabe des Geburtsdatums des jüngsten Fahrers)
  • Zahlweise und Zahlperiode
  • Schadenfreiheitsklasse bei Vorversicherung
  • Wahl, ob nur Kfz-Haftpflicht oder mit Voll-/Teilkaskoversicherung
  • Abstellplatz (z. B. Garage, Straße)
  • Jährliche Fahrleistung

Für den Online-Abschluss werden die abgefragten Daten auf der Internetseite des Vergleichsportals eingegeben. Anhand der gewünschten Absicherungen werden dann die Anbieter mit dem jeweiligen Beitrag aufgeführt. Im Anschluss sind nur noch wenige Klicks bis zum Vertragsabschluss notwendig. Alle Unterlagen werden dann in der Regel per Post an den Versicherungsnehmer gesandt.

Gerade bei Online-Abschlüssen sollten man aber beachten, dass günstig nicht immer gut ist. Auf der anderen Seite muss der teuerste Anbieter nicht der beste sein, wie unser Testsieger Direct Line mit seinem überzeugenden Preis-Leistungs-Verhältnis belegt. Hier lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter über ein Vergleichsportal. So kann schnell festgestellt werden, welche Versicherung welche Leistungen anbietet.

Eine Kfz-Versicherung lässt sich online am besten abschließen, wenn alle notwendigen Daten eingegeben werden. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherungsschutz nicht präzise ermittelt wird oder im schlimmsten Fall entfällt.

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Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Per Gesetz sind in Deutschland die Mindestanforderungen an die Kfz-Haftpflichtversicherung festgelegt. Sie gehören somit zu den Grundleistungen, die von der Versicherung übernommen werden. So muss die Versicherung an Geschädigte mindestens folgende Beträge zahlen:

  • Für Personenschäden pauschal 7,5 Millionen Euro
  • Für Sachschäden pauschal 1,12 Millionen Euro
  • Für Vermögensschäden pauschal 50.000 Euro

Mit 100 Millionen Euro pauschal pro Haftpflichtschaden und 12 Millionen Euro pauschal pro geschädigter Person bei Personenschäden übersteigen die Deckungssummen beim günstigen Anbieter Direct Line in den Tarifen Basis, Klassik und Premium die Deckungssummen deutlich.

Bei der Wahl der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte ein besonderes Augenmerk auf die Deckungssummen gelegt werden. Die Mindestdeckungssummen müssen eingehalten werden, besser ist es jedoch, wenn sie deutlich höher ausfallen.

Diese Kosten übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich, und hier ähnelt die KFZ-Haftpflichtversicherung der privaten Haftpflicht oder der Tierhalterhaftpflichtversicherung, prüft der Versicherer zunächst, ob der Geschädigte tatsächlich einen Anspruch auf Schadensersatz hat. In dieser Funktion übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung die Aufgabe einer passiven Rechtsschutzversicherung.

Jährlich zahlen die Autoversicherer etwa 10 Milliarden Euro für die Regulierung von Unfallschäden.Schadenaufwand pkw

 

Da sind laut Statistik etwa 3.500 Euro pro Unfall. Doch welche Kosten übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung überhaupt? Das klären wir hier.

  • Kosten für die Reparatur des Fahrzeugschadens

Die Abrechnung bei einem Fahrzeug bis zu einem Kilometerstand von 1.000 km bzw. bei einem Fahrzeug, das maximal 8 Wochen in Betrieb war, erfolgt auf Basis eines Neuwagens. Grundsätzlich gilt natürlich, dass eine Reparatur fachgerecht nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt wird.

  • Kosten für das Abschleppen

Oft handelt es sich bei diesen Kosten um eine reine Verhandlungssache. Meist ist die Zumutbarkeit für den Geschädigten entscheidend. Ist es noch verkehrssicher, dann muss der Geschädigte das Fahrzeug selbst zur Werkstatt bringen.

  • Kosten für Mietwagen

Empfehlenswert ist immer ein Mietwagen der nächst kleineren Klasse. Dadurch wird umgangen, dass die Versicherung den Abzug der sogenannten Eigenersparnis abrechnet. Das liegt daran, dass ein Geschädigter bei einem Mietwagen in der Regel 10 bis 15 Prozent des Betrages wegen ersparter Eigenkosten zahlt. Wird also beispielsweise ein Skoda Superb geschädigt, sollte ein Skoda Octavia oder Fabia gemietet werden. Die tatsächliche Nutzung ist außerdem wichtig, denn wenn am Ende die Fahrleistung zu gering ist, kann es zu einer Verweigerung der Kostenübernahme durch die Versicherung kommen. Wird die Schuld beiden Unfallgegnern anteilig zugesprochen, muss der Geschädigte die Kosten für den Leihwagen auch anteilig selbst tragen.

  • Übernahme von Nutzungsausfall

Geschädigte, die auf einen Mietwagen verzichten, können während der Zeit der Reparatur oder auch bei Totalschaden bis zum Zeitpunkt der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs Nutzungsausfall geltend machen. Wie hoch der Nutzungsausfall ausfällt, liegt an der Fahrzeuggröße, die beschädigt wurde. So wird für kleinere Fahrzeuge in der Regel ein Betrag zwischen 25 und 30 Euro gezahlt, bei Fahrzeugen der Oberklasse sind bis zu 100 Euro oder mehr pro Tag möglich.

  • Kosten für Gutachter

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt ab einer Schadengrenze von 1.000 Euro in den meisten Fällen einen Gutachter. Geschädigte dürfen diesen selbst auswählen.

  • Kosten für Rechtsanwalt

Wird ein Anwalt notwendig, dann darf der Geschädigte diesen ebenfalls selbst wählen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss für die Kosten aufkommen.

  • Wertverlust

Fahrzeuge „erleiden“ nach einem Unfall in der Regel einen Wertverlust. Die genaue Höhe bestimmt sich dabei nach dem Alter des Fahrzeugs. Der Wertverlust muss vom Anwalt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eingefordert werden.

  • Zahlung von Schmerzensgeld

Kommt es zu Personenschäden, dann ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet. Je nach Schwere der Verletzungen kann es sich dabei um Beträge bis zu 500.000 Euro handeln. Auch Behandlungskosten oder Verdienstausfälle müssen von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden.

  • Zahlung einer Kostenpauschale

Geschädigte können Kosten für Telefon, Porto oder andere notwendige Auslagen bis zu einem Betrag von 30 Euro ohne Nachweis bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ansetzen.

Zusätzlich übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen, wenn diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Schadenereignis stehen. Sie hat somit den Charakter einer Rechtsschutzversicherung.

Grundsätzlich werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem durch das Fahrzeug entstandenen Unfall anfallen, von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, sofern sie begründet sind.

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Die Leistungen in Voll- und Teilkaskoversicherung

Die Teil- und Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Sie sind beide nicht gesetzlich vorgeschrieben. Während in der Vollkaskoversicherung Schadenfreiheitsklassen angewandt werden, spielen diese bei der Teilkaskoversicherung keine Rolle. Die Vollkaskoversicherung stellt eine Erweiterung der Teilkaskoversicherung dar.

Folgende Schäden werden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt:

  • Schäden aufgrund von Brand und Explosion
  • Schäden durch Unwetter (z. B. Sturm und Hagel, Überschwemmung)
  • Glasschäden
  • Schäden durch Unfälle mit Haarwild
  • Schäden, die im direkten Zusammenhang mit Marderbissen stehen

Zusätzliche Leistungen werden in der Vollkaskoversicherung übernommen:

  • Schäden, die selbst verursacht werden
  • Schäden, die durch Vandalismus entstehen
  • Schäden mit Fahrerflucht
  • Schäden, die Folgeschäden von Marderbissen darstellen.

Die Kaskoversicherung ist – anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung – keine Pflichtversicherung. Sie sollte entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers abgeschlossen werden.

Zusatzbausteine zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Je nach Versicherungsunternehmen und auch möglichen Tarifen sind bestimmte Zusatzbausteine optional zubuchbar oder bereits im Versicherungsumfang enthalten. Hierzu gehören vor allem:

  • Mallorca-Police
  • Kfz-Schutzbrief

Die Mallorca-Police bietet Schutz für die Nutzung eines Mietwagens im Ausland.

Mit dem Kfz-Schutzbrief bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz bei Pannen, Krankheit und anderen Notfällen.

Bei der Direct Line ist die Mallorca-Police in den Tarifen Klassik und Premium inbegriffen, der Schutzbrief kann grundsätzlich hinzugebucht werden.

Ob und wenn ja, welche Zusatzbausteine zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (sofern nicht automatisch im Versicherungsschutz enthalten), sollte immer von den individuellen Bedürfnissen abhängig gemacht werden.

Unser Fazit zur Kfz-Versicherung online

  • KFZ-Versicherungsvergleich online bietet den besten Marktüberblick.
  • Über die Schlüsselnummer im Kraftfahrzeugschein lässt sich das Modell eindeutig bestimmen.
  • Online-Abschluss häufig günstiger und erspart Vertreterkontakte.

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