Haftpflichtversicherung Vergleich

Tierhalterhaftpflicht für Hunde – darauf kommt es an

In einigen Bundesländern wie Berlin ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht für Hunde bereits zwingend vorgeschrieben. Allerdings sollte sich jeder Hundebesitzer über eine Tierhalterhaftpflicht absichern. Denn verursacht der Vierbeiner einen Schaden, muss der Besitzer in voller Höhe dafür haften.

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  • Tierhalter haften für von ihrem Hund verursachte Schäden.
  • In einigen Bundesländern besteht Versicherungspflicht für Hunde.
  • Für Listenhunde gelten oftmals spezielle Vorschriften.

Freiwillige Tierhalterhaftpflicht oder Versicherungspflicht?

Ob eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde zwingend vorgeschrieben ist, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen spielt das Bundesland eine wichtige Rolle. In einigen Ländern ist der Abschluss einer Haftpflicht für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben.

Hierzu gehören:

  • Berlin
  • Sachsen-Anhalt
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • und Thüringen

In anderen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht entweder komplett freiwillig oder nur für bestimmte Hunderassen vorgeschrieben, welche als gefährlich bzw. auffällig eingestuft und in einer Liste geführt werden. Dies gilt auch für Mischlinge, die rassespezifische Merkmale aufweisen.

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Im Gegensatz zu vielen Anbietern versichert unser Testsieger Hanse Merkur auch sogenannte Listenhunde oder Mischlinge mit Listenhunden-Merkmalen.

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Hunde sind immer ein finanzielles Risiko

Viele Hundebesitzer sind sich über das Risiko und die Gefahren die von ihrem Vierbeiner ausgehen nicht bewusst. Aus diesem Grund wird oftmals auf den Abschluss einer Hundehaftpflicht verzichtet. Dabei kann der mögliche Schaden immens groß sein und nicht selten den finanziellen Ruin des Besitzers bedeuten. Denn dieser muss unabhängig von einem möglichen Verschulden in voller Höhe und lebenslang hierfür haften. Folgende Beispiele zeigen die Wichtigkeit einer Tierhalterhaftpflicht für Hunde.

Beispiel 1:

Der Hund reißt aus und läuft dabei auf die Straße. Da ein Autofahrer stark bremsen muss, kommt es zu einem schweren Unfall mit mehreren Beteiligten. Dabei entsteht nicht nur ein erheblicher Sachschaden, es werden auch mehrere Personen verletzt. Der Hundehalter muss in diesem Fall die komplette Kosten übernehmen. Hierzu gehört nicht nur der entstandene Sachschaden, sondern auch mögliche Behandlungskosten der Verletzten, Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rente. Da kommen leicht einige Millionen Euro zusammen.

Beispiel 2:

Der ansonsten friedliche Familienhund erschreckt sich und beißt einem Bekannten in die Hand. Da sich die Wunde entzündet wird eine kostspielige Behandlung erforderlich und es kommt zudem noch zu einem Verdienstausfall. Auf den Hundehalter kommt eine Schadensersatzforderung von mehreren Tausend Euro zu.

Private Haftpflichtversicherung leistet nicht

Die private Haftpflichtversicherung hilft in solchen Fällen nicht weiter. Deren Versicherungsschutz ist auf Kleintiere wie Vögel, Hamster oder Katzen beschränkt. Der eigene Hund lässt sich darüber jedoch nicht versichern. Hierfür wird eine separate Tierhalterhaftpflicht für Hunde benötigt.

Diese übernimmt vom Hund verursachte:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Zudem werden unberechtigt gegen den Hundehalter gestellten Ansprüche abgewehrt. Falls erforderlich geschieht dies auch per Gericht, wobei alle Kosten durch den Versicherer übernommen werden.

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Auf eine ausreichende Versicherungssumme achten

Damit die Police im Ernstfall auch einen ausreichenden Schutz bietet, sollte eine möglichst hohe Versicherungssumme vereinbart werden. Empfehlenswert ist eine Deckung von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für alle Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden sind bei den meisten Policen mit bis zu 50.000 Euro abgedeckt. Gegen einen geringen Aufpreis sind jedoch auch noch deutlich höhere Deckungssummen möglich.

Welche Leistungen sind bei einer Tierhalterhaftpflicht für Hunde wichtig

Eine gute Tierhalterhaftpflicht zeichnet sich nicht nur durch eine möglichst günstige Prämie, sondern vor allem durch einen hohen Leistungsumfang aus. Das Spektrum ist hier sehr breit gefächert und unterscheidet sich je nach Anbieter.

Ein wichtiger Punkt ist die Versicherung von Mietsachschäden. Vom Hund zerkratzte Türrahmen oder Böden sollten in jedem Falle abgedeckt sein. Vorteilhaft ist, wenn die Tierhalterhaftpflicht auch leistet falls der Hunde trotz Leinenzwang frei läuft und dabei einen Schaden verursacht. Unser Testsieger Hanse Merkur bietet in diesem Bereich einen Top-Versicherungsschutz zu einer günstigen Prämie.

Schäden die beim Hüten durch Dritte entstehen sollten durch die Police ebenfalls abgedeckt sein. Damit der Hund auch im Urlaub versichert ist, empfiehlt sich eine weltweit gültige Versicherung.

Ungewollte Deckakte ebenfalls absichern

Ebenso sollte die Police „ungewollte Deckakte“ absichern, wie es im Versicherungsjargon heißt. Durch die Aufzucht von Welpen können sehr hohe Kosten entstehen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch handelt es sich um eine Sachbeschädigung, wenn die Hündin ungewollt trächtig wird. In diesem Fall muss der Halter des Rüden in vollem Umfang für den Schaden aufkommen. Das Risiko des ungewollten Deckakts ist bereits in den meisten Basistarifen enthalten. Im Leistungsfall übernimmt der Versicherer die Kosten für eine Abtreibung, den Tierarzt oder die Aufzucht der Welpen.

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Forderungsausfalldeckung bei der Tierhalterhaftpflicht

Wie bei der privaten Haftpflicht sollte auch die Tierhalterhaftpflicht eine Forderungsausfalldeckung beinhalten. Diese springt immer dann ein, wenn der Versicherte selbst zum Geschädigten wird und der Verursacher über keine Tierhalterhaftpflicht verfügt und den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen kann. Zudem greift die Ausfalldeckung, wenn kein Verursacher ermittelt werden kann.

Nicht alle Schäden sind versichert

In einigen Fällen greift der Versicherungsschutz einer Tierhalterhaftpflicht nicht. Dies gilt bei allen vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Zeigte sich der betreffende Hund bereits im Vorfeld auffällig und aggressiv, kann die Leistung ebenfalls verweigert werden, falls dieser dennoch ohne Leine geführt wird. Zudem springt die Versicherung bei einem verspätet gemeldeten Schaden ebenfalls nicht ein. Geldstrafen oder Bußgelder sind natürlich ebenfalls nicht durch eine Tierhalterhaftpflicht abgedeckt.

Nicht alle Hunde sind versicherbar

Besitzer von sogenannten Listenhunden, die als gefährlich oder auffällig eingestuft werden haben es deutlich schwieriger einen Tierhalterhaftpflicht abzuschließen. Bei einigen Versicherern werden solche Tiere von vorneherein abgelehnt oder es fällt ein hoher Risikozuschlag an. Auch in diesem Bereich kann die Tierhalterhaftpflicht des Testsiegers Hanse Merkur punkten. Diese kann für sämtliche Hunderassen abgeschlossen werden.

Worauf der Hundehalter noch achten sollte

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich die Prämie für eine Tierhalterhaftpflicht günstiger gestalten. Allerdings sollte diese nicht zu hoch gewählt werden. Empfehlenswert ist ein Betrag zwischen 125 und 250 Euro. Einen Rabatt gibt es zudem, wenn die Versicherungsprämie jährlich gezahlt wird. Bei den meisten Anbietern ist darüber hinaus auch eine halbjährliche, quartalsweise oder monatliche Zahlung möglich.

Unser Fazit zur Tierhalterhaftpflicht für Hunde

  • Tierhalterhaftpflicht schützt Hundehalter bei einem Schaden vor enormen Kosten.
  • Je nach Bundesland ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht für alle Hunde oder bestimmte Rassen Pflicht.
  • Für als gefährlich eingestufte Hunde wird bei den meisten Versicherern ein Risikozuschlag erhoben.

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