Haftpflichtversicherung Vergleich

Haftpflichtversicherung für Hebammen – die teure Pflicht

Eine Familie zu gründen, ist für viele Paare die Verwirklichung eines Traumes und ein Gefühl von Lebensfreude. Wie selbstverständlich wird nach der Bestätigung der Schwangerschaft durch den Gynäkologen das Leben in den kommenden neun Monaten auf das heranwachsende Kind ausgerichtet. Jede Ultraschalluntersuchung und jedes Bild, das Eltern sehen, wirft für Eltern weitere Fragen wie Namen, Kinderzimmergestaltung oder auch zur Geburt auf. In dieser Zeit ist es auch wichtig, sich für eine Hebamme zu entscheiden, die vielleicht schon während der Geburt, auf jeden Fall aber danach mit Rat und Tat zur Seite steht.

Nicht jede Schwangerschaft verläuft perfekt. Es können aber selbst bei einer gut verlaufenden Schwangerschaft immer kleinere Zwischenfälle eintreten. Das Baby will das Licht der Welt entweder zu früh erblicken, oder aber über den errechneten Termin hinaus seine gemütliche 1-Raum-Wohnung nicht verlassen. Egal, ob und wenn ja, welche Komplikationen eintreten – es ist bei einer Geburt immer Vorsicht geboten. Die Freude frischgebackener Eltern ist natürlich groß, wenn das Kind gesund das Licht der Welt erblickt. Ganz anders sieht es aus, wenn es während der Geburt zu Komplikationen gekommen ist. Wut steigt auf, Eltern wollen dann das Krankenhaus zur Rechenschaft ziehen. Oft wird die Schuld dann auch auf Hebammen verlagert, die jedoch nur ihre Pflicht getan haben. Hebammen müssen sich gegen derartige Anschuldigungen schützen. Hier greift die Berufshaftpflichtversicherung. Ein Einschluss in die private Haftpflichtversicherung, wie bei anderen Berufsbildern, ist nicht möglich. Allerdings sorgt diese langsam für das Aussterben des Hebammenberufs.

Daran änder auch nicht die Tatsache, dass die Zahl der Hebammen und Entbindungshelfer in den letzten Jahren leicht angestiegen ist.

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  • Hausgeburten nach wie vor populär.
  • Freie Hebammen begleiten nicht nur die Geburt, sondern betreuen auch im Wochenbett zu Hause.
  • Versicherungswirtschaft riskiert durch drastische Prämienanpassungen das Aussterben des Berufsbildes freier Hebammen und Geburtshelfer.

Die aktuelle Geburtssituation in Deutschland

Der Trend in Deutschland geht aktuell dazu, dass immer mehr Geburten per Kaiserschnitt erfolgen. Das lässt sich zum einen durch die Personalsituation in Krankenhäusern und zum anderen durch die geringere Risikofreude von Ärzten erklären. Oft sind Hebammen deutlich schlechter gestellt als Ärzte und müssen mit Vorurteilen in Bezug auf ihre fachspezifischen Kenntnisse kämpfen. Und dennoch: Viele Krankenhäuser möchten den werdenden Eltern vielmehr als Helfern bei der Geburt zur Seite stehen und keinen Kaiserschnitt vornehmen, wenn es nicht notwendig ist. Für werdende Mütter ist es wesentlich wichtiger, bei der Geburt Unterstützung zu erhalten. Aus diesem Grund sind Hebammen in Krankenhäusern sehr wichtig, denn sie begleiten die werdenden Eltern während der gesamten Dauer der Geburt fachmännisch und können auch Schmerztherapien anbieten.

Hebammen sind trotz steigender Kaiserschnittegeburten nicht aus Krankenhäusern wegzudenken. Sie sind für werdende Eltern eine Unterstützung, die oft über den medizinischen Bereich hinausgeht.

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Das große Problem der Hebammen – die Berufshaftpflichtversicherung

Die derzeitige Hebammen-Situation zeigt deutlich, dass es gerade für freiberufliche Hebammen immer schwerer wird, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Kam es bereits zu Schadenfällen, ist es noch drastischer: Dann steigen die Beiträge zum Teil bis auf 5.000 Euro pro Jahr. Doch auch in Krankenhäusern angestellte Hebammen sind nicht vor höheren Prämien geschützt. Für Krankenhäuser ist dies ein immenser Kostenfaktor, der dazu führt, dass immer mehr Geburtsstationen geschlossen werden müssen. Folgende Kosten muss die Berufshaftpflichtversicherung in der Regel übernehmen, wenn es aufgrund von nachlässigem Handeln der Hebamme zu Komplikationen kommt:

  • 3 Millionen Euro für lebenslange Pflege eines behinderten Kindes
  • im Rahmen der 3 Millionen Euro 500.000 Euro Schmerzensgeld
  • im Rahmen der 3 Millionen Euro außerdem 900.000 Euro für Kosten der Pflege, die durch Eltern abgedeckt werden (ausgegangen von 11 Euro Stundenlohne bei 25 Jahren Pflegedauer)
  • eventuelle Heimkosten
  • per Klage werden oft durch Kranken- und Pflegekassen Kosten für Untersuchungen und Leistungen eingefordert

Angesichts dieser Situation bieten nur noch sehr wenige Versicherungsunternehmen Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen an. Die meisten Anbieter ziehen sich ganz aus dem Metier zurück, andere bieten nur noch Haftpflichtversicherungen für Hebammen ohne Geburtshilfe an. Auch deshalb entscheiden sich immer mehr Hebammen dazu, den (werdenden) Eltern vor und nach der Geburt Unterstützung zu bieten. Die hohen Kosten schrecken immer mehr Versicherer davon ab, Hebammen mit Geburtshilfe abzusichern. Wie hoch das stressbedingte Berufsrisiko für Hebammen ausfällt, zeigt die Statistik zu den Berufen mit den häufigsten Burn-out Syndromen:

Was bedeutet die Versicherungsproblematik der Hebammen für werdende Mütter?

Eine selbstbestimmte Geburt – das wünschen sich alle werdenden Mütter. Doch aufgrund der aktuellen Situation der Hebammen gerät dieser Wunsch immer mehr in Gefahr. Hebammen müssen sich um ihren Job sorgen machen, Mütter bangen um ihre Versorgung. Für die Krankenhäuser führt es zur Schließung von Geburtsstationen, nur gut wirtschaftende Krankenhäuser werden noch das Privileg haben, über eine Geburtsstation zu verfügen. Werdende Eltern werden in folgenden Punkten eingeschränkt:

  • lange Strecken, um eine Geburt unter fachmännischer Aufsicht zu haben
  • Einschränkung der freien Wahl des Geburtsortes
  • überlastete Krankenhäuser

Aus diesem Grund vertreten gerade werdende Mütter die Meinung, dass es für Hebammen in der Geburtshilfe ausreichend Möglichkeiten einer Absicherung gibt. Hebammen sollten weiterhin bei Geburten als Unterstützung zur Verfügung stehen. Werdende Mütter werden durch die Versicherungssituation in Zukunft in ihren Grundrechten nach einer selbstbestimmten Geburt und der freien Wahl des Geburtsortes beschnitten.

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Welche Lösungen gibt es für Hebammen?

Zunächst sollte erwähnt werden, dass Hebammen gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und damit ihre Berufstätigkeit abzusichern. Auch wenn die Schadenfälle in der Geburtshilfe rückläufig sind, steigen die Kosten pro Schadenfall deutlich. Dadurch steigen natürlich die Kosten der Berufshaftpflicht für alle in der Geburtshilfe Tätigen (auch Ärzte) massiv an. Für Hebammen ist das besonders tragisch, denn sie müssten sehr viele Frauen durch Schwangerschaft und Geburt begleiten, damit sie wirtschaftlich stabil sind und die extrem hohen Kosten tragen können. Eine hohe Anzahl an zu betreuenden Frauen lässt jedoch die Betreuungsqualität leiden, das Wohl der (werdenden) Mutter leidet auf lange Sicht. Angesichts dieser Punkte besteht dringend Handlungsbedarf und an der Politik muss ich etwas ändern. Ein erster Schritt dazu ist, dass Gesundheitsminister Herrmann Gröhe sich dafür stark macht, dass steigende Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung durch eine höhere Entlohnung kompensiert werden müssen. Leider wird dieser Wandel nur kurzweilig sein, denn ab Juli 2015 laufen die Vereinbarungen zwischen Hebammen und Versicherungen aus und sie müssen erneut um ihre Existenz fürchten.

Die Entwicklung der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung

Der Anstieg der Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung von geburtshilflichen Tätigkeiten ist immens. Pro Schadensfall sind die Kosten (z. B. für medizinische, pflegerische und soziale Versorgung, Einkommenssicherung des Geschädigten, Prozess- und Anwaltskosten) gestiegen, so dass es im Jahr 2010 zu einem Anstieg der Versicherungsbeiträge von 55,6 Prozent kam. Eine Anpassung der Hebammenvergütung erfolgte jedoch nicht. Die Versicherungsprämien zur Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen haben sich wie folgt entwickelt:

  • 1981: 30,68 EUR
  • 1992: 178,95 EUR
  • 2003: 1.352,56 EUR
  • 2009: 2.370,48 EUR
  • 2010: 3.689 EUR ohne Vorschaden, 4.611,25 EUR mit Vorschaden
  • ab Juli 2012: 4.242,45 EUR ohne Vorschaden, 5.302,64 EUR mit Vorschaden
  • 2013: seit Juli erfolgte ein Anstieg um 10 Prozent auf 4.480 EUR für Hebammen des BFHD

Im Jahr 2014 mussten Hebammen um ihr Aus fürchten. Eine Zwischenlösung, die Herrmann Gröhe mit einem Versicherungskonsortium erzielen konnte, bietet für Hebammen zumindest eine Berufshaftpflichtversicherung. Ab Juli 2015 werden von den gesetzlichen Krankenkassen Zuschüsse an die Hebammen gezahlt (sogenannter Sicherungszuschlag), durch welche die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung gezahlt werden können. Im Jahr 2016 ist jedoch eine neue Eskalation zu erwarten, denn wenn sich auch dieses Versicherungskonsortium vom Markt verabschiedet, würde dies das Ende der freiberuflichen Hebammen bedeuten. Die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen ähnelt der Kfz-Haftpflichtversicherung und ist verpflichtend. Eine Abschaffung wäre mit einem Berufsverbot gleichzusetzen.

Angesichts der Entwicklung bei den Versicherungsprämien zur Berufshaftpflichtversicherung muss sich langfristig etwas ändern. Grundsätzlich könnte bereits eine Verbesserung der Einkommenssituation unter Berücksichtigung aller Betriebskosten ein Ansatzpunkt sein.

Unabhängig davon, welcher Beruf in der Geburtshilfe ausgeübt wird – eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung ist für diese Tätigkeit unersetzlich, wenn man seinem Beruf auch zukünftig nachgehen möchte. Da es immer wieder vorkommen kann, dass unter einer Geburt Komplikationen auftreten, müssen Hebammen entsprechend versichert sein. Schnell werden Eltern von ihrem Recht auf Schmerzensgeld vor Gericht Gebrauch machen. Ohne Berufshaftpflichtversicherung dürfen Hebammen nicht tätig werden, somit muss dieser Kostenaufwand in Kauf genommen werden.

Unser Fazit zur Haftpflichtversicherung für Hebammen

  • Der Beruf der Hebamme gilt als risikoträchtig und setzt daher eine Berufshaftpflichtversicherung voraus.
  • Prämienanstieg schließt einen Rückgang der Zahl der freien Hebammen nicht aus.
  • Die Länderregierungen überlegen, den freien Hebammen finanzielle Zuschüsse zur Versicherungsprämie zu gewähren.

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