Haftpflichtversicherung Vergleich

Bauherrenhaftpflicht: Definition und Leistungsumfang

Was umfasst die Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung stellt einen Versicherungsschutz dar, den im Vergleich zur KFZ-Haftpflichtversicherung vergleichsweise wenige Menschen benötigen. Wer sich jedoch den Traum von den eigenen vier Wänden durch ein Architektenhaus verwirklichen möchte, kommt an einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht vorbei.

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  • Eine Baustelle stellt eine latente Gefahrenquelle dar.
  • Hinweisschilder „Betreten verboten“ schließen eine mögliche Haftung des Bauherrn nicht aus.
  • Bei Gestehung durch einen Bauträger übernimmt dieser die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Wer braucht eine Bauherrenhaftpflicht?

Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Neubau zu realisieren:

  • Schlüsselfertige Erstellung durch einen Bauträger
  • Eigenverantwortlicher Neubau mit einem Architekten

Wer sich dazu entscheidet, einen Neubau von einem Bauträger zu erwerben, ist von allen Risiken freigestellt. Der Bauträger zeichnet für die Bauzeit verantwortlich, folglich auch dafür, dass Versicherungsschutz für alle Risiken besteht, die von einer Baustelle ausgehen. Anders verhält es sich bei einem Bauherrn, der in Kooperation mit einem Architekten selbst erstellen lässt. Für ihn ist eine Bauherrenhaftpflicht ein Muss, da die Privathaftpflichtversicherung die Risiken eines Neubaus nicht abdeckt. Die Frage, die sich an diesem Punkt stellt, lautet: Was umfasst die Bauherrenhaftpflicht und warum benötige ich sie?

Dieses Schild dürfte hinlänglich bekannt sein. Dennoch üben Baustellen nach wie vor eine ganz eigene Faszination auf Kinder aus. Verletzt sich ein Kind auf einer Baustelle, ist es Sache des Bauherrn, nachzuweisen, dass die Baustelle ausreichend gegen unbefugtes Betreten gesichert war. Dies stellt ein Unterfangen dar, was kaum machbar ist – ein Schlupfloch findet sich immer.

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Was umfasst die Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, wenn ein Dritter durch eine von der Baustelle ausgehenden Gefahr geschädigt wird. Die Ursachen können vielfältig sein:

  • Erde hat die Straße beim Erdaushub verschmutzt, ein Passant rutscht aus und verletzt sich.
  • Ein Sturm weht erste verlegte Ziegel vom Dach und beschädigt ein Auto.
  • Die Baustelle war nicht ordnungsgemäß gesichert, ein Passant stürzt und erleidet eine Verletzung.
  • Der Bauherr seiner Überwachungspflicht generell nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Grundsätzlich lässt sich das Leistungsspektrum der Bauherrenhaftpflicht folgendermaßen zusammenfassen:

  • Die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle
  • Auswahlpflicht (beispielsweise geeignete Handwerker)
  • Überwachungspflicht

Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht der Baustelle auf die Handwerker übertragen werden kann, hat der Bauherr ein Problem, wenn der Handwerker selbst über keine Betriebshaftpflicht verfügt und mittellos ist. In diesem Fall geht die Haftung auf ihn über.

Unser Tipp: Bei der Auswahl der Handwerker immer darauf achten, dass diese eine gültige Betriebshaftpflicht vorweisen können.

Der Beginn der Bauherrenhaftpflicht

Den Vertrag erst zu zeichnen, wenn mit dem Bau begonnen wird, kann bereits zu spät sein. Die Bauherrenhaftpflicht sollte bereits mit Erwerb des Grundstücks abgeschlossen werden. Auch von einem unbebauten Grundstück können Gefahren ausgehen. Stehen Bäume auf dem Grundstück, Kinder klettern darauf, stürzen ab, hat der Grundstücksbesitzer und künftige Bauherr unter Umständen ein Problem.

  • Wie konnten die Kinder auf das Grundstück gelangen?
  • Waren alle Vorkehrungen getroffen, Unbefugten den Zutritt zu verwehren?

Die Prämie der Bauherrenhaftpflicht richtet sich nach den Baukosten und fällt dazu im Vergleich so marginal aus, dass der Abschluss daran auf keinen Fall scheitern sollte. Die Bauherrenhaftpflicht stellt, im Gegensatz zur Grundbesitzerhaftpflicht, keinen Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung dar.

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Exkurs: Die Bauleistungsversicherung und die Feuerrohbauversicherung

Während die Bauherrenhaftpflichtversicherung den künftigen Immobilienbesitzer vor Regressforderungen Dritter schützt, besitzt die Bauleistungsversicherung einen ähnlichen Charakter wie die Vollkaskoversicherung beim Auto.

Die Bauleistungsversicherung ersetzt Schäden am Rohbau, die beispielsweise durch Unwetter, generell höhere Gewalt, entstehen oder durch Entwendung von Baumaterialien oder Werkzeug. Vandalismusschäden und Konstruktionsfehler sind ebenfalls Bestandteil des Deckungsumfanges sowie Risiken, welche sich durch den Untergrund ergeben. Schäden durch Feuer, Brand oder Explosion sind dagegen nicht versichert.

Kosten, die aus einem solchen Unglück resultieren, übernimmt in diesem Fall die Feuerrohbauversicherung. Ohne den Nachweis einer solchen Police wird übrigens keine Bank in Deutschland den Neubau finanzieren. Der Brandversicherungsnachweis gilt als fester Bestandteil der Beleihungsunterlagen bei einer Finanzierung. Die Feuerrohbauversicherung stellt in den meisten Fällen einen kostenfreien Einschluss dar, wenn die sich anschließende Wohngebäudeversicherung bereits vor Baubeginn abgeschlossen wird.

Unser Fazit zur Bauherrenhaftpflicht

  • Die Bauherrenhaftpflichtversicherung stellt keine Pflichtversicherung dar, ein Verzicht darauf wäre aber grob fahrlässig.
  • Baustellen bergen höhere Risiken als fertiggestellte Gebäude.
  • Die Bauleistungsversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Bauherrenhaftpflichtversicherung dar.
  • Die Brandversicherung, auch für den Rohbau, ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von jeder Bank bei der Finanzierung verlangt.

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