Haftpflichtversicherung Vergleich

Welche Haftpflichtversicherung brauchen Studenten? Die Antwort

Abitur und Volljährigkeit liegen vom zeitlichen Ablauf häufig nicht weit voneinander entfernt. Als Erwachsener stehen juristisch andere Vorzeichen an wie für einen Minderjährigen. Ganz klar, dass in diesem Zusammenhang auch die Frage auftritt, wie es sich eigentlich mit der privaten Haftpflichtversicherung verhält. Schließlich benötigen Studenten für das Auto auch eine KFZ-Versicherung, unabhängig davon, wie alt sie sind. Bei der Privathaftpflichtversicherung für Studenten gelten allerdings einige Ausnahmen.

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  • Für Studenten gilt das Gleiche wie für alle anderen Personen auch: Wenn sie einen Dritten schädigen, müssen sie dafür einstehen.
  • Je nach Gesellschaft sind sie allerdings noch bis zu einem gewissen Alter bei den Eltern mitversichert.
  • Ist eine eigene Versicherung notwendig, gelten die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Versicherungsnehmer auch.

Wann besteht Versicherungsschutz über die Eltern?

Grundsätzlich sind Studenten über die Eltern mitversichert, wenn es sich bei dem Studium über die erste Ausbildung handelt. Darüber hinaus besteht generell Versicherungsschutz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und wenn der akademische Nachwuchs noch bei den Eltern wohnt. Neben diesen generell gültigen Aussagen gibt es allerdings auch noch Abweichungen, die von Gesellschaft zu Gesellschaft anders sein können. Dazu zählen

  • Der Student oder die Studentin hat das 25. Lebensjahr vollendet, befindet sich aber noch in der Erstausbildung.
  • Dem Studium ging bereits eine Berufsausbildung voraus.
  • Der Wohnsitz ist nicht mehr bei den Eltern, sondern der Student oder die Studentin hat eine eigene Wohnung.

Unser VHV bietet Studenten auch bei einer eigenen Wohnung Versicherungsschutz bis zum Ende des Studiums. Wohnen die Kinder auch nach Ende der Ausbildung noch bei den Eltern, sind sie auch in diesem Fall bei den Eltern mitversichert.

Viele Versicherer bestehen darauf, dass eine Mitversicherung nur möglich ist, wenn bis dahin kein regelmäßiger Gelderwerb stattfand. Davon ausgenommen sind jedoch Ferienjobs und Aushilfsjobs während der Schulzeit. Wer in der Zeit zwischen Abitur und Studium einer regelmäßigen Beschäftigung nachging, kann bei vielen Versicherern dann während des Studiums nicht mehr über die Eltern versichert sein. Vor diesem Hintergrund macht es auch einmal Sinn, die elterliche Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Ein Wechsel der Gesellschaft spart der ganzen Familie Geld.

Das Thema „private Haftpflichtversicherung für Studenten“ wird für immer mehr Personen relevant, wie aus der nachfolgenden Grafik hervorgeht:

Anzahl Studenten Statista

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Worauf achten, wenn sich Studenten selbst versichern müssen

  • Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

So steht es im Paragraf 823, Abs. 1 des BGB. Aus diesem Satz geht hervor, dass die Haftung in unbegrenzter Höhe erfolgt. Beim Abschluss einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung sollte daher eine möglichst hohe Versicherungssumme, wie sie beispielsweise die VHV anbietet, gewählt werden. Summen in Höhe von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sind kaum noch zeitgemäß. Darüber hinaus ist es sinnvoll, Gefälligkeitsschäden und Schäden an beweglichen gemieteten oder geliehenen Sachen mit abzusichern. Diese beiden Situationen treten mit am häufigsten auf. Da Studenten heute auf die Nutzung des Internets angewiesen sind, empfiehlt sich der Einschluss von Schäden durch Internetnutzung. Trotz aller Virenscanner kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine Email ein anderer Rechner infiziert wird und dessen Eigentümer Schadensersatzforderungen geltend machen kann.

 

Erfreulicherweise bieten die meisten Versicherer heute Haftpflichtpolicen an, die sich am Familienstand orientieren. So bestehen Tarife für Singles, Singles mit Kind, Paare ohne Kinder oder Familien. Wer als Single lebt, muss also nicht einen vergleichsweise teureren Tarif für ein Paar oder eine Familie mit Kindern entrichten.

Sinnvoll ist auch der Einschluss einer Forderungsausfalldeckung. Diese greift, wenn der Versicherungsnehmer selbst geschädigt wurde, der Schadensverursacher aber selbst über keinen Versicherungsschutz oder die notwendigen Mittel für die Schadensersatzleistung verfügt.

Überblick der wichtigsten Zusatzeinschlüsse:

  • Gefälligkeitsschäden
  • Schäden an beweglichen gemieteten oder geliehenen Sachen
  • Forderungsausfalldeckung

Standard eines jeden Versicherungsvertrages sind dagegen Schäden an der gemieteten Wohnung, beispielsweise, wenn eine Tür kaputt geht, oder das Laminat verkratzt wird. Entstehen diese Schäden allerdings durch einen Hund, sind sie nicht mitversichert. Hunde benötigen eine eigene Hundehaftpflichtversicherung. Zerkratzt die Katze allerdings den Türrahmen, deckt dies die Privathaftpflichtversicherung.

Wer als Student oder Studentin bereits ein kleines Kind hat, sollte darüber hinaus darauf achten, dass der Vertrag auch Schäden durch deliktunfähige Kinder mit abdeckt.

Unser Fazit zur Kfz-Versicherung

  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind Studenten über die Eltern versichert. Diese Voraussetzungen hängen allerdings von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.
  • Versicherungsschutz für Studenten sollte genauso umfassend sein, wie für Berufstätige.
  • Policen lassen sich durch sinnvolle Erweiterungen an die jeweiligen Umstände anpassen.

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