Haftpflichtversicherung Vergleich

Produkthaftpflichtversicherung – Wichtiges für Selbstständige

Selbstständige und Unternehmen müssen für Produktfehler in vollem Umfang haften. Die finanziellen Folgen können enorm sein und im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten. Damit es nicht soweit kommt, sollten Unternehmen die Produkte herstellen oder weiterverarbeiten sich mit einer Produkthaftpflichtversicherung absichern.

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  • Produkthaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Gute Tarife übernehmen die Kosten bei Rückrufaktionen.
  • Produkthaftpflichtversicherung wird immer in Kombination mit einer Betriebshaftpflicht abgeschlossen.

Was versteht man unter Produkthaftung?

Bei der Produkthaftung handelt es sich um einen juristischen Begriff, welcher in den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdhaftG) definiert ist. Der Gesetzgeber hat hier klar geregelt, dass der Hersteller eines Produkts auch ohne eigenes Verschulden für auftretende Mängel haften muss. Die Haftungsgründe können dabei in unterschiedlicher Weise auftreten wie beispielsweise:

  • Inverkehrbringen durch die Überlassung an Dritte
  • Vorliegen einer fehlerhaften Sache
  • Es entsteht ein Schaden an Dritten, welcher auch ein Vermögensschaden sein kann
  • Ein eigenes Verschulden ist nicht erforderlich
  • Einzelteile eines später zusammengesetzten Produkts sind ebenfalls betroffen

An eine Produkthaftpflichtversicherung werden deshalb bezüglich Versicherungssumme und Leistungsumfang hohe Erwartungen gestellt. Dennoch handelt es sich im Gegensatz zu bestimmten Berufshaftpflichtversicherungen oder der KFZ-Haftpflichtversicherung um keine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Police.

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Betriebshaftpflicht übernimmt einen Teil der Schadensersatzansprüche

Die Produkthaftpflichtversicherung kann als zusätzliche Option zu einer Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden. Gewisse Risiken aus der Produkthaftpflicht werden bereits durch die Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Hierunter fallen Personen- und Sachschäden, welche einer dritten Person durch ein bereits fertiges Produkt entstehen. Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) können auch andere Ansprüche durch die Betriebshaftpflicht abgegolten werden. Für eine Abgrenzung zur Produkthaftpflichtversicherung kommt es bezüglich einer zeitlichen Abgrenzung auf das kleine Wörtchen „nach“ an.

Betriebshaftpflicht und andere gewerbliche Versicherungen

Wann wird eine Produkthaftpflichtversicherung notwendig?

Die Produkthaftpflichtversicherung sichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die „nach“ Abschluss der Produktion bzw. Auslieferung des Produkts entstehen. Sofern dieses zeitliche Kriterium erfüllt ist, reicht eine Betriebshaftpflicht nicht mehr aus. Eine Produkthaftpflichtversicherung wird folglich von Unternehmen benötigt, die Produkte herstellen, weiterverarbeiten und anschließend an Kunden weitergeben. Hierzu zählen auch Rohstoffe, die zur Weiterverarbeitung an andere Unternehmen geliefert werden.

Individueller Versicherungsschutz durch verschiedene Bausteine

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung setzt sich aus sechs Bausteinen zusammen, welche individuell nach dem eigenen Bedarf abgeschlossen werden können. Dabei werden Vermögensschäden generell wie Sachschäden behandelt.

Die fünf Bausteine der Produkthaftpflichtversicherung:

  • Schäden aufgrund des Fehlens zugesicherte Eigenschaften
  • Verbindungs-Vermischungs-Verarbeitungsschäden
  • Weiterver-oder Bearbeitungsschäden
  • Aus-und Einbaukosten
  • Schäden durch mangelhafte Maschinen
  • Prüf-und Sortierkosten

Im folgenden einige Beispiele, in welchen Fällen Produkthaftpflicht, den Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Schadens schützt.

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Baustein 1: Personen-und Sachschäden infolge Fehlens zugesicherter Eigenschaften

Durch diesen Baustein werden Personen- und Sachschäden sowie deren Folgeschäden abgesichert, zu denen es aufgrund einer fehlender Eigenschaft des Produkts gekommen ist. Hierzu gehören auch Falschlieferungen.

Beispiel:

Ein Zulieferer der KFZ-Industrie stellt Einspritzanlagen für Motoren her. Aufgrund eines Produktionsfehlers halten diese den notwendigen Temperaturen nicht stand. Aus diesem Grund muss der Motorenhersteller seine Produktion für mehrere Tage unterbrechen. Für die Ausfallkosten ist der Zulieferer haftbar.

Baustein 2: Verbindungs-Vermischungs-Verarbeitungsschäden

Werden mangelhafte Erzeugnisse weiterverarbeitet und verursachen später einen Schaden an Dritten, kommt dieser Baustein zum Tragen. Denkbar wäre auch, dass die produzierten Gegenstände aufgrund des Produktfehlers zu einem geringeren Preis verkauft werden müssen. In diesem Fall handelt es sich um einen Vermögensschaden.

Beispiel:

Ein Hersteller von Blumensamen liefert den Samen an ein Unternehmen, welches hieraus eine bestimmte Mischung herstellt und weiterverkauft. Da der gelieferte Samen nicht keimt, kann kein Weiterverkauf erfolgen.

Baustein 3: Weiterver-oder Bearbeitungsschäden

Bei diesem Baustein werden Produkte ohne Vermischung oder Verbindung weiterverarbeitet. Aufgrund von Mängeln des gelieferten Produkts kann das Endprodukt nicht verkauft werden bzw. ist minderwertig. Die Produkthaftpflicht kommt immer dann für einen Schaden auf, wenn auch eine Weiterverarbeitung stattfindet. Sofern der Mangel erst beim Endverbraucher festgestellt kommt dieser Baustein nicht zur Anwendung. Des Weiteren sind auch verformte, gepresste oder gefalzte Verpackungsmaterialien vom Versicherungsschutz ausgenommen. Handelt es sich beim gelieferten Produkt um eine Maschine, die zur Bearbeitung von anderen Produkten eingesetzt wird, zählt dies ebenfalls nicht als Weiterverarbeitung.

Beispiel:

Ein Unternehmen liefert Alubleche, die vom Abnehmer zur Herstellung von Schüsseln verwendet werden. Während der Verarbeitung werden die Bleche gestanzt und gezogen. Aufgrund einer zu geringen Verwindungsfestigkeit verbiegen sich die Schüsseln jedoch und können somit nicht mehr verkauft werden.

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Baustein 4: Aus-und Einbaukosten

Dieser Baustein ist für Lieferanten wichtig, deren Produkte aufgrund von Mängeln wieder ausgebaut oder freigelegt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise Baustofffirmen, Lieferanten von Maschinen, Armaturen, Rohren oder Aggregaten. Der Versicherer übernimmt die Kosten für Ausbau und Freilegung der fehlerhaften Produkte. Die finanziellen Aufwendungen durch das fehlerhafte Produkt selbst sind jedoch nicht abgedeckt. Hat der Versicherungsnehmer diese selbst montiert oder montieren lassen besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. Zudem kann die Lieferung von Teilen und Zubehör für Kfz, Luft- und Wasserfahrzeuge generell nicht versichert werden. Da es hier häufig zu Rückrufen kommt, ist eine spezielle Rückrufkostenversicherung erforderlich.

Beispiel:

Ein Unternehmen liefert Rohrverbinder an einen Heizungsbauer. Nach dem Einbau beim Endkunden kommt es schon nach kurzer Zeit zu einem Wasserschaden und die Rohre müssen wieder ausgebaut werden.

Baustein 5: Schäden durch mangelhafte Maschinen

Dieser Baustein wird auch als „Maschinenklausel“ bezeichnet. Übernommen werden Schäden, die durch Be- oder Verarbeitung von Produkten mit einer mangelhaften Maschine entstehen. Aufgrund von mangelhaften Maschinen kann es unter anderem zu Ausfällen bei der Produktion kommen. Dieser Baustein ist vor allem für Hersteller von Produktionsmaschinen oder Teilen interessant.

Beispiel:

Ein Unternehmen stellt Windschutzscheiben her. Aufgrund einer mangelhaften Maschine werden die Scheiben während der Produktion zerkratzt.

Baustein 6: Prüf-und Sortierkosten

Über diesen Baustein werden Vermögensschäden ersetzt, die aufgrund einer Überprüfung von Mängeln entstehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mangel bereits festgestellt wurde und gleichartige Mängel an weiteren Produkten zu befürchten sind.

Beispiel:

Ein Unternehmen produziert Verpackungsmaschinen für Lebensmittel. Aufgrund eines Fehlers werden die Lebensmittel während der Verpackung mit Motorenöl verunreinigt. Zur Sicherheit müssen nun sämtliche Lebensmittel auf eine mögliche Verunreinigung kontrolliert werden. Um den vollen Versicherungsschutz für die Prüf-und Sortierkosten zu erhalten muss gleichzeitig der Baustein 5 vereinbart werden.

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Leistungen der Produkthaftpflichtversicherung

Die wichtigste Leistung einer Produkthaftpflichtversicherung liegt natürlich in der Regulierung eines entstandenen Schadens. Die Police erfüllt jedoch noch eine Reihe von weiteren Aufgaben wie:

  • Erfassung des Schadenfalls
  • Prüfung der Ansprüche, wenn erforderlich mittels eines Sachverständigen
  • Unberechtigte oder zu hohe Schadensersatzansprüche werden nötigenfalls auch gerichtlich abgewehrt
  • Bei berechtigten Ansprüchen erfolgt die Regulierung bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

Ob der betreffende Schadensersatzsanspruch durch die Police abgedeckt ist, geht aus dem Versicherungsvertrag hervor. Hier werden die abgeschlossenen Bausteine einzeln aufgelistet.

Wie werden Deckungssumme und Versicherungsprämie berechnet?

Angesichts der hohen Anforderungen einer Produkthaftpflichtversicherung können zu Versicherungssummen und Prämien keine pauschalen Angaben gemacht werden. Stattdessen wird vor dem Abschluss eine individuelle Risikoanalyse durchgeführt. Hieraus ergibt sich dann auch die benötigte Versicherungssumme. Die Höhe der Prämie hängt neben der erforderlichen Deckung von den versicherten Bausteinen ab.

Beeinflusst wird die Prämie zudem von folgenden Faktoren:

  • Größe des Unternehmens
  • Branche
  • Gewählte Vertragslaufzeit
  • Rabatt durch weitere Policen
  • Zahlungsintervall
  • Vereinbarte Selbstbeteiligung

In der Regel ist es günstiger mehrere Versicherungen als kombiniertes Produkt abzuschließen.

Was muss bei einer Kündigung der Produkthaftpflichtversicherung beachtet werden?

Da die Produkthaftpflicht zumeist ein Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist, kann sie in der Regel nicht separat davon gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn für beide Policen eine separate Deckungssumme vereinbart wurde. Umgekehrt erlischt mit einer Kündigung der Betriebshaftpflicht automatisch auch der Schutz einer Produkthaftpflichtversicherung.

Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Anbietern drei Monate zum Ende des Versicherungsjahrs. Im Falle einer Prämienerhöhung ohne entsprechende Anpassung der Leistungen besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht. Bevor die Produkthaftpflichtversicherung gekündigt wird, sollte unbedingt ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Nur so ist ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet.

Unser Fazit zur Produkthaftpflichtversicherung

  • Produkthaftpflichtversicherung kann durch ein Baukastensystem an den individuellen Bedarf angepasst werden.
  • Beim Abschluss einer Komplettlösung aus mehreren Policen lassen sich hohe Einsparungen erzielen.
  • Die Produkthaftpflicht schützt herstellende und verarbeitende Unternehmen bei mangelhaften Produkten vor dem finanziellen Ruin.

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