Haftpflichtversicherung Vergleich

Wann kann ich die Autoversicherung kündigen – drei Tipps

Über 44 Millionen Pkws sind in Deutschland im Jahr 2015 zugelassen. Und jedes Auto auf Deutschlands Straßen muss versichert sein. Kein Wunder also, dass die KFZ-Versicherer alle ein möglichst großes Stück vom Kuchen abhaben möchten. Die zahlreichen Bonusangebote, mit denen alljährlich der Wechselreigen im Herbst eingeleitet wird, sollen die Autofahrer motivieren, den Versicherer zu wechseln. Was aber, wenn man außerhalb der Kündigungsperiode zum Jahresende wechseln möchte?

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  • Kündigung grundsätzlich zum 30.11. eines Jahres per 31.12. eines Jahres möglich
  • Autoverkauf Grund für Kündigung
  • Schadensregulierung ermöglicht Kündigung
  • Beitragsanpassung ohne Leistungsverbesserung Anlass zur Kündigung

Gesetzgeber sieht vier Möglichkeiten für die Kündigung vor

Wer seine laufende KFZ-Versicherung kündigen möchte, ohne dass er das Auto verkauft oder eine Schadensregulierung vorliegt, kann dies bis zum 30.11. eines Jahres zum 31.12. tun. Nicht umsonst beginnen die Versicherer im Herbst einen regelrechten Krieg um die Kunden und bieten außerordentliche Boni bei einem Wechsel an. Der Hintergrund liegt nicht darin, dass Autoversicherungen besonders lukrativ für die Assekuranzen sind, das Gegenteil ist der Fall. Bei den meisten Versicherern stellt sich das KFZ-Geschäft als defizitär dar. Die Tatsache, dass jeder Autobesitzer zumindest eine Haftpflichtversicherung nachweisen muss, eröffnet die Chance, über die Autoversicherung weitere Produkte zu platzieren. Nach wie vor gilt die KFZ-Versicherung als Türöffner bei den Versicherungsnehmern.

Das Potenzial für Neuverträge:

Autos Anzahl Statista

 

Viele Versicherungsnehmer beobachten daher gerade im Herbst den Markt genau, um zu sehen, ob sie für das gleiche Geld nicht einen besseren Versicherungsschutz oder den gleichen Versicherungsschutz für weniger Geld bekommen können. Abgesehen von der regulären Kündigungsmöglichkeit räumt der Gesetzgeber aber noch weitere Optionen ein, um einen Vertrag vorzeitig aufzuheben.

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Drei Tipps für einen Versicherungswechsel

  1. Der Fahrzeughalter verkauft während des Jahres sein Auto. Mit dem Verkauf endet automatisch die Versicherung, da das Fahrzeug Versicherungsgegenstand war. Der Autobesitzer muss das Neufahrzeug nicht bei der selben Gesellschaft versichern, nur weil das Versicherungsjahr noch nicht abgelaufen war.
  2. Eine KFZ-Versicherung wird auf den Eintritt des Versicherungsfalles abgeschlossen. Gewöhnlich wird der Vertrag stillschweigend fortgesetzt. Beide Parteien, Versicherungsnehmer und Versicherer, haben jedoch, analog zur privaten Haftpflichtversicherung oder zur Tierhalterversicherung, das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Schadensregulierung zu kündigen.
  3. Erhöht der Versicherer den Beitrag, besteht das Recht, innerhalb von vier Wochen den Vertrag zu kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Typ- und Regionalklasse gleich bleiben, oder ob die Prämienerhöhung aus einer Veränderung der Typklassenzuordnung des Fahrzeuges oder der Wohnort einer neuen Regionalklasse zugeordnet wurden.

Das außerordentliche Kündigungsrecht nach einer Schadensregulierung trifft im Übrigen auch auf die Hundehalterhaftpflicht, die Privathaftpflichtversicherung und die Pferdehalterhaftpflichtversicherung zu.

Kündigungsvorlagen

Damit eine Kündigung, abhängig vom jeweiligen Sachverhalt, rechtssicher ist, finden sich hier entsprechende Vorlagen. Die Kündigung einer Versicherung muss immer schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Dabei akzeptieren die meisten Versicherer inzwischen auch eine Kündigung über das Kontaktformular auf ihrer Webseite. Bei einer Kündigung über den elektronischen Weg empfiehlt sich bei E-Mail und Kontaktformular der Ausdruck.

Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres

Wichtig ist, dass die Kündigung zum 30.11. eines Jahre beim Versicherer vorliegen muss. Fällt der 30.11. auf einen Sonntag, verlängert sich die Frist auf den 1.12. eines Jahres.

Kündigung aufgrund Regulierung eines Schadensfalls

In diesem Fall ist unbedingt die vierwöchige Frist ab Zeitpunkt der Regulierung einzuhalten.

Natürlich muss in diesem Fall bereits eine Deckungszusage eines neuen Versicherers vorliegen.

Kündigung aufgrund einer Beitragsanpassung

Bei einem Verkauf des Fahrzeugs beinhaltet ein Kaufvertragsvordruck neben der Mitteilung an die KFZ-Zulassungsbehörde auch einen Durchschlag für den bisherigen Versicherer. Dieser muss lediglich an die Gesellschaft gesendet werden, der Vertrag wird dann automatisch aufgehoben.

Unser Fazit zur Frage: Wann kann ich die Autoversicherung kündigen?

  • Autoversicherungen können einmal jährlich ordentlich gekündigt werden.
  • Bei einer Beitragserhöhung steht dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  • Bei einem Autoverkauf erlischt die Versicherung automatisch nach Benachrichtigung des Versicherers.

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