Haftpflichtversicherung Vergleich

Kfz Versicherung übernehmen: So können Sie bei der Autoversicherung Prozente übertragen

Wenn der Großvater nicht mehr selber fährt, können Familienmitglieder bei der KFZ Versicherung profitieren und bei der Autoversicherung Prozente übertragen. Durch eine Übertragung der Prozente sparen Kinder oder Enkel bei der Prämie. Die KFZ Versicherung übernehmen ist bei Todesfall ebenfalls möglich. Allerdings gilt es dabei einige Klippen zu umschiffen. Zudem zeigen sich nicht alle Versicherer gleichermaßen kulant.

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  • Übernahme der KFZ Versicherung für Kinder, Ehepartner und Eltern immer möglich.
  • Viele Versicherer erlauben auch die Übernahme der KFZ Versicherung durch Enkel.
  • Prämie lässt sich durch Übernahme der KFZ Versicherung deutlich reduzieren.

 

Schadenfreiheitsklasse als Lohn für unfallfreies Fahren

Die KFZ Versicherer senken Jahr für Jahr den für die Prämie angewendeten Prozentsatz. Immer vorausgesetzt, der Kunde hat im abgelaufenen Versicherungsjahr keinen Schaden regulieren lassen. Jedes schadenfreie Jahr entspricht dabei einer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Maximal können Autofahrer in die SF-Klasse 35 aufsteigen, was bei den meisten Versicherern einem Beitragssatz von 20 Prozent entspricht. Eine höhere Rabattierung gibt es nicht, lediglich noch die Möglichkeit, einen Schaden ohne Herabstufung regulieren zu lassen. Bei Tod des Versicherungsnehmers oder wenn dieser sein Auto endgültig abmeldet, können Angehörige die KFZ Versicherung und damit verbunden auch die bereits erworbenen Schadenfreiheitsrabatte übernehmen. Somit ist es möglich bei der Autoversicherung die Prozente übertragen zu lassen.

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Wer kann die KFZ Versicherung übernehmen?

Die Möglichkeit Rabatte zu übernehmen gilt in der Regel für nahe Angehörige. Generell erlaubt ist dies für Kinder, Ehepartner und Eltern. In allen anderen Fällen hängt die Übernahme von der Kulanz des jeweiligen Versicherers ab. Bei einigen Anbietern gibt es keinerlei Einschränkungen bezüglich des Verwandtschaftsgrads.

Die KFZ Versicherung übernehmen bei Todesfall ist in der Regel ebenfalls möglich. Bei den meisten Versicherern kann die Übernahme innerhalb von 12 Monaten beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Verstorbene bereits seit einiger Zeit kein Fahrzeug mehr auf sich angemeldet hatte. Sofern die Prozente lediglich ruhen und noch nicht verfallen sind, können diese unter Beachtung der geltenden Verfallsfristen noch an Angehörige übertragen werden.

Bei einer Übernahme der KFZ Versicherung werden jedoch nicht die Autoversicherung Prozente übertragen. Stattdessen übernimmt der Empfänger die SF-Klasse. Während diese bei allen Versicherern einheitlich sind, können sich die hierfür geltenden Rabatte unterscheiden. Die übertragende und übernehmende Person können auch bei unterschiedlichen Unternehmen versichert sein. In diesem Fall kann der angerechnete Schadenfreiheitsrabatt variieren.

Mögliche Einschränkungen bei der Übernahme

Vom Grundsatz her sind die erworbenen Prozente immer personengebunden. Um zu verhindern, dass die Rabatte wild zwischen mehreren Personen übertragen werden gelten hierfür einige Einschränkungen.

  • Übertragung ist nur innerhalb der eigenen Familie erlaubt.
  • Der Übertragende verliert seine SF-Klasse komplett.
  • Eine Rücknahme ist nicht möglich (Ausgenommen Ehepartner und Firmenwagen)
  • Es kann nur eine SF-Klasse übernommen werden, die der Empfänger auch selbst hätte erreichen können.
  • Nicht übertragbare Prozente verfallen komplett.
  • Der Übernehmende muss nachweisen, dass er bereits mit den Fahrzeugen des Gebers gefahren ist.
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SF-Klasse komplett abgegeben

Wer seine Schadenfreiheitsklasse an eine andere Person übergibt verliert seine erworbenen Prozente komplett. Deshalb kommt diese Variante in der Regel nur für ältere Personen in Frage, die selbst kein Auto mehr besitzen bzw. das KFZ Versicherung Prozent übernehmen von Verstorbenen in Frage.

So kann beispielsweise ein 80-jähriger seine SF-Klasse auf die Tochter übertragen, die ansonsten eine höhere Prämie zahlen müsste. Bei einer Übertragung auf die Enkeltochter wäre zu beachten, dass diese in der Regel nicht die kompletten Prozente übernehmen kann. Bei Übernahme der KFZ Versicherung wird nur die SF-Klasse übertrage, welche der Empfänger seit Erwerb des Führerscheins auch selbst hätte erreichen können. Wer erst seit 5 Jahren den Führerschein besitzt kann nicht in die SF-Klasse 30 eingestuft werden.

KFZ Versicherung Verträge Statista

SF-Klasse des Zweitwagens übertragen

In vielen Fällen wird die KFZ Versicherung für den Zweitwagen übernommen. Die Rabatte des Erstwagens bleiben bei dieser Variante in vollem Umfang erhalten. Dies bietet sich beispielsweise immer dann an, wenn Kinder ihr Auto als Zweitwagen auf ein Elternteil angemeldet hatten. Der Fahranfänger wird dann als Fahrer und ein Elternteil als Halter eingetragen.

Durch die Anmeldung als Zweitwagen können Führerscheinneulinge die hohen Prämien für Fahranfänger umgehen. Unser Testsieger Direct Line stuft den Zweitwagen beispielsweise in der selben SF-Klasse ein, wie das Erstfahrzeug. Allerdings sammeln sie in dieser Zeit auch keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatte. Deshalb sollten Kinder zu einem gewissen Zeitpunkt die KFZ Versicherung der Eltern übernehmen. Dabei lassen sich auch die hierfür erworbenen Autoversicherung Prozente übertragen. Die KFZ Versicherung für den Erstwagen läuft dabei unverändert auf die Eltern weiter.

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Übernahme der KFZ Versicherung beantragen

Soll die KFZ Versicherung einer anderen Person übernommen werden, muss dies schriftlich beim jeweiligen Versicherer beantragt werden. Dieser setzt sich aus den folgenden vier Teilen zusammen.

  1. Fahrzeug- und Vertragsdaten

In diesem Abschnitt werden die Fahrzeug- und Vertragsdaten von beiden Versicherten eingetragen. Dabei wird die übertragende Person als „Dritter“ bezeichnet. Damit für die Übertragung der korrekte Vertrag zugrunde gelegt werden müssen hier auch die Daten des versicherten Fahrzeugs angegeben werden.

  1. Aufgabe des Anspruchs

Per Unterschrift bestätigt der Inhaber der SF-Klasse seinen Verzicht.

  1. Überprüfung der Voraussetzungen

In diesem Abschnitt werden die Ansprüche auf Übernahme der KFZ Versicherung begründet. Hier wird unter anderem angegeben, in welchem Verhältnis die abgebende Person zum Empfänger steht. Zudem muss glaubhaft gemacht werden, dass der Übernehmende bereits mit dem betreffenden Fahrzeug gefahren ist. Zudem wird noch eine Kopie des Führerscheins beigelegt.

  1. Bestätigung der Angaben

Durch Unterschrift bestätigen beide Personen zum Abschluss noch die gemachten Angaben.

Rabatte der KFZ Versicherung können verfallen

Die im Laufe der Jahre erworbenen Prozente bleiben nicht unbegrenzt bestehen. Zum einen reduziert sich der Rabatt nach einem Versicherungsschaden. Zudem können die Prozente verfallen, wenn der Inhaber über einen längeren Zeitraum kein Fahrzeug auf sich angemeldet hat. Gleiches gilt auch bei einem Wechsel von der Vollkasko zur Teilkasko, da bei Letzterer keine Schadenfreiheitsrabatte berücksichtigt werden. Die Versicherer gehen unterschiedlich mit dieser Thematik um, sodass die folgenden Angaben lediglich als Anhaltspunkt dienen.

  • Weniger als sechs Monate: Prozente bleiben in vollem Umfang erhalten.
  • Sechs bis Zwölf Monate: Rabatte bleiben erhalten, SF-Klasse erhöht sich im nächsten Jahr jedoch nicht.
  • Bis zu sieben Jahre: Je nach Versicherer gibt es keine Änderungen, der Versicherte wird pro Jahr um eine SF-Klasse zurückgestuft oder es erfolgt eine Rückstufung in die SF-Klasse ½.
  • Mehr als sieben Jahre: Der Versicherte wird generell in die SF-Klasse ½ zurückgestuft.

Bei Sonderkonditionen kann es vorkommen, dass die Rabatte bei einem Wechsel der Versicherung verfallen. Bei einigen Versicherern bleiben die Rabatte generell erhalten und können zu jedem Zeitpunkt wieder reaktiviert werden.

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Tipp: Von Firmenwagen KFZ Versicherung Prozente übertragen

Können Arbeitnehmer bei der Kfz Versicherung Prozent übernehmen? Wer beispielsweise einen Arbeitnehmer hatte, bei dem er ein Firmenauto auch privat nutzen konnte, hat häufig kein weiteres Kfz auf seinen eigenen Namen versichert. Winkt dann der Abschied vom Arbeitgeber, ist meist nicht nur das Firmenauto weg, sondern auch die damit verbundenen Vorzüge. Möchten die Arbeitnehmer dann privat ein neues Fahrzeug versichern, können zunächst die Kfz Versicherung Prozent übertragen werden. Die Schadensfreiheitsklasse wird bei der neuen Versicherung trotz vermeintlich jahrelanger Fahrpraxis neu bewertet.

Mit dem Chef besondere Absprachen treffen

Wer bereits im Vorfeld weiß, dass er für ein künftiges privates Fahrzeug keine Kfz Versicherung Prozente übernehmen kann, hat eine weitere Wahl: individuelle Absprachen mit dem Chef. Es lässt sich beispielsweise Regeln, dass die Schadensfreiheitsklassen des Dienstwagens später mitgenommen werden dürfen. Allerdings muss dazu auch die Versicherung des Dienstwagens zustimmen. Solche Regelungen müssen im Vorfeld, vor dem Wechsel zur anderen Versicherung, getroffen werden. Es gibt auch Beispiele aus der Praxis, dass die Arbeitnehmer private Schadensfreiheitsrabatte für den Dienstwagen übernehmen und später für ihr privates Fahrzeug erneut nutzen. Zwar ist dieses Vorgehen zunächst von Vorteil, aber es birgt auch Nachteile: Verursachen sie Arbeitnehmer mit dem Dienstwagen einen Unfall, kommt es nicht nur für das Dienstfahrzeug zur Herabstufung, sondern später auch für das private Fahrzeug. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass der Schadenfreiheitsrabatt zunächst ruhen gelassen wird. Möchten die Angestellten später ein privates Fahrzeug zulassen, wird er einfach wieder reaktiviert.

Fremde Schadenfreiheitsrabatt beim Versicherungswechsel nutzen

Wechseln die Sicherungsnehmer den Anbieter, können sie auch für die neue Kfz Versicherung Prozente übernehmen. Damit zahlt sich der Wechsel zur neuen Versicherung noch mehr aus. Meist kommt es aufgrund günstigerer Konditionen zum Anbieterwechsel. Wer zusätzlich noch fremde Schadenfreiheitsrabatt geltend macht, partizipiert gleich doppelt.

Auf Aktualität der SF-Klassen achten

Damit Versicherungsnehmer tatsächlich ihre bisherigen Kfz Versicherung Prozente übertragen bekommen, ist beim Wechsel des Anbieters Kontrolle gefragt. Nicht alle Versicherungen fragen die aktuellen Schadensfreiheitsklasse ab. Stattdessen nutzen sie die SF-Klassen zum Vertragsstart. Deshalb sollten die Versicherungsnehmer beim Wechsel angeben, welche Schadensfreiheitsklasse genau übertragen werden soll. Bestenfalls bestätigt die alte Versicherung noch einmal die gegenwärtige SF-Klasse. Bei der alten Versicherung wird dann der Antrag auf Rabattübertrag gestellt. Viele Versicherungen bieten mittlerweile die entsprechenden Formulare zum kostenlosen Download auf der Website.

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Wie können Versicherungsnehmer noch sparen?

Zu den gängigen Möglichkeiten, um bei der Kfz Versicherung zu sparen, gehört vor allem der Übertrag von Prozenten oder die Nutzung von einem Zweitwagen-Rabatt. Doch es gibt noch mehr Möglichkeiten wie die Versicherungsnehmer sparen können. Dazu zählen beispielsweise:

  • Einzelfahrer-Rabatt
  • Partnerrabatt
  • Berufsgruppenrabatt
  • Bus- und Bahnfahrer-Rabatt
  • Garagenrabatt

Wer seine Kfz Versicherung Prozente übernehmen möchte, kann ersparen, aber es gibt noch viel mehr Potenzial. Der sogenannte Einzelfahrer-Rabatt wird zur Verfügung gestellt, wenn die Versicherungsnehmer ausschließlich alleine das Fahrzeug bewegen. Sobald ein anderer Fahrer damit einen Unfall verursacht, erlischt der Versicherungsschutz. Ausgenommen davon sind allerdings Notfahrten (beispielsweise zum Arzt oder Krankenhaus) oder Probefahrten, welche Mitarbeiter des Autohauses durchführen. Der Einzelfahrer-Rabatt kann sich aber deutlich in der Höhe der Versicherungskosten bemerkbar machen.

Partnerrabatt und Fahrkreis-Rabatt

Eine weitere Möglichkeit zum Sparen zusätzlich zum Kfz Versicherung Prozente übertragen ist der Partnerrabatt. Dieses Modell lohnt sich für alle Versicherungsnehmer, welche sich das Auto mit ihrem oder dem Ehepartner teilen. Neben beide in einer häuslichen Gemeinschaft, können sie sich mit dem Partnerrabatt des Fahrzeugteilen und dennoch von vergünstigten Versicherungskonditionen partizipieren

Berufsgruppenrabatt besonders weit verbreitet

Häufig stellen die Versicherungen auch einen speziellen Berufsgruppenrabatt zur Verfügung. Berücksichtigt werden beispielsweise Beamte, Mitarbeiter öffentlichen Dienst oder in der Landwirtschaft. Wie hoch die Rabatte sind und welche Berufsgruppen dafür infrage kommen, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass sich diese Rabatte durchaus lohnen können, denn sie bringen je nach Unternehmen Einsparungen im einstelligen Prozentbereich.

Bus- und Bahnfahrer-Rabatt

Die Kombination der öffentlichen Verkehrsmittel und des eigenen Autos werden ebenfalls bei vielen Versicherungsunternehmen gefördert. Dafür gibt es den sogenannten Bus- und Bahnfahrer-Rabatt. Können die Versicherungsnehmer eine Jahreskarte für die öffentliche Verkehrsmittel vorweisen, gibt es häufig einen zusätzlichen Rabatt für die Kfz Versicherung.

Garagenrabatt besonders beliebt

Der Garagenrabatt gehört wohl zu den häufigsten Rabatten, welche von Versicherungen gewährt werden. Wird das Kfz in einer abschließbaren Garage oder auch in einem Carport abgestellt, gibt es einen Nachlass. Auch dieser ist, hängt von den Konditionen der Versicherung ab. Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass vor allem eine abschließbare Garage einen deutlich höheren Nachlass bringt als die Parkmöglichkeit in einem Carport. Im gleichen Atemzug ist auch der Hausbesitzer-Rabatt zu nennen. Haben die Versicherungsnehmer Wohneigentum, erhalten sie bei vielen Versicherungsgesellschaften einen zusätzlichen Nachlass.

Weitere Rabattmöglichkeiten: Öko-Rabatt und Sicherheitstraining-Rabatt

Einige Versicherungsgesellschaften werden bei ihren angebotenen Rabatten äußerst kreativ. Dazu gehört beispielsweise auch der sogenannte Öko-Rabatt, den ich mittlerweile bei einigen Versicherungen gibt hat das versicherte Auto eine gute Ökobilanz und verbraucht wenig Kraft (über Typschlüssel bestimmt), so kann es auch hier einen zusätzlichen Rabatt geben. Gleiches gilt auch für Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining. Ausgewählte Versicherungsunternehmen belohnen ihre Kunden mit einem Nachlass, wenn diese an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen. Dabei geht es nicht vorangeht und dem Spaß der Versicherungsnehmer, sondern vielmehr um ihre Wahrnehmung und Schulung beim Umgang mit ihrem Kfz. Dadurch sollen Risiken für Unfälle minimiert werden, was ich letztendlich positiv auf geringere Zahlungen der Versicherungsunternehmen auswirken kann.

Treue-Rabatt für langjährige Versicherungsnehmer

Bonuskarten gehören unserem Alltag mittlerweile bei fast allen Unternehmen dazu. Auch die Treue bei Versicherungen wird belohnt. Dafür stellen viele Versicherungsunternehmen einen Treue-Rabatt zur Verfügung, wenn der Versicherungsnehmer bereits mehrere Verträge besitzt oder besonders lange bei der Versicherungsgesellschaft Kunde ist.

Nachlass für geringe Laufleistung

Nicht jedes Fahrzeug wird im Jahr viel bewegt. Deshalb bieten die Versicherungen auch einen speziellen Nachlass für Kfz mit geringer Laufleistung. Die Erfahrung zeigt: je weniger gefahren Kilometer pro Jahr, das zu günstiger fällt die Versicherung aus. Der Rabatt für Wenigfahrer wird meist schon ab 15.000 Kilometer pro Jahr zur Verfügung gestellt. Bei einigen Versicherungen liegt die Hürde bei 20.000 Kilometer. Es gibt auch Fahrzeuge, die nur im Winter oder nur in den Sommermonaten genutzt werden. Cabriolets beispielsweise werden häufig von den Versicherungsnehmern nur einige Monate im Jahr gefahren. Deshalb gibt es auch die Möglichkeit, mit einer saisonalen Zulassung Kosten bei der Kfz Versicherung zu sparen.

Kann ich Nachlässe aberkannt bekommen?

Grundsätzlich können Versicherungsnehmer Kfz Versicherung Prozent übernehmen. Wie sieht es bei den Versicherungen aus: Können sie Rabatte auch wieder rückgängig machen? Ja, Versicherungen können die gewährten Nachlässe wieder rückgängig machen oder sogar Regressansprüche stellen. Ist der Umstand zur Rabattgewährung nicht mehr gegeben, haben die Versicherungsnehmer keine rechtliche Grundlage mehr, um den Nachlass zu erhalten. Wer beispielsweise einen Garagenrabatt erhielt, mittlerweile aber keine Garage mehr besitzt, kann theoretisch von diesem Nachlass keinen Gebrauch mehr machen. Zeigt er der Versicherungsgesellschaft nicht an, dass er keine Garage mehr nutzt, kann es im Schadensfall zu Schwierigkeiten bei der Abwicklung kommen. Wird das Kfz beispielsweise durch den Standplatz auf der Straße beschädigt, kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn nicht bekannt war, dass keine Garagennutzung mehr besteht. Gleiches gilt auch für die angegebene Laufleistung.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Kunden ihre Kfz Versicherung Prozente übertragen können. Findige Versicherungsnehmer können mit einigen Tipps und Tricks sogar noch mehr Nachlässe erhalten. Wir haben die wichtigsten Ergebnisse aus unserem Kfz Versicherung Test noch einmal zusammengefasst:

Unser Fazit zur KFZ Versicherung übernehmen

  • Übernahme der KFZ Versicherung lohnt sich besonders bei älteren Personen, die selbst kein Auto mehr fahren.
  • KFZ Versicherung übernehmen bei Todesfall ist ebenfalls möglich.
  • Besondere Einsparungen vor allem für Fahranfänger möglich.
  • Übernahme durch Kinder, Eltern und Ehepartner sind generell erlaubt.

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