Haftpflichtversicherung Vergleich

KFZ Versicherung – Kündigung richtig formuliert

Bei einer Kündigung der KFZ Versicherung gibt es zwei Optionen. Regulär kann der Vertrag immer zum Ende der Laufzeit beendet werden. Unabhängig davon besteht in vielen Fällen auch ein Sonderkündigungsrecht. Damit die Kündigung rechtswirksam ist, kommt es neben Einhaltung der Fristen unter anderem auch auf die richtige Formulierung an.

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  • KFZ Versicherung kann immer zum Ende der Laufzeit gekündigt werden (zumeist der 31.12).
  • Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung oder nach einem Schaden.
  • Durch Wechsel der KFZ Versicherung lassen sich mehrere Hundert Euro bei der Prämie einsparen.

 

KFZ Versicherung regulär kündigen

Das Versicherungsjahr läuft in der Regel von Januar bis Ende Dezember. Wer den Versicherer wechseln möchte, muss den Vertrag zur sogenannten Hauptfälligkeit am 01. Januar kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen, sodass die Kündigung bis spätestens zum 30. November beim Versicherer vorliegen muss. Ein Grund für die Kündigung muss hierbei nicht angegeben werden.

Unter Umständen kann die KFZ Versicherung auch unterhalb des Jahres beginnen. Dies ist beispielsweise der Fall wenn:

  • Das bisherige Fahrzeug durch ein neues ersetzt wird
  • Erstmals ein Auto versichert und zugelassen wird

Beispiel:

Ein Fahrzeughalter verkauft Mitte Juni seinen Ford Fiesta und schafft sich dafür einen VW Golf an. Der Versicherungsvertrag des neuen Fahrzeugs beginnt zum 15. Juni. In diesem Fall beträgt die Laufzeit der KZ Versicherung lediglich 6,5 Monate. Der Vertrag kann regulär zum Jahresende gekündigt werden. Geschieht dies nicht verlängert sich die Police automatisch um weitere 12 Monate.

Bei einigen Versicherern wie unserem Testsieger Direct Line laufen die Verträge dagegen generell über einen Zeitraum von 12 Monaten. Entsprechend kann die KFZ Versicherung nicht zum Jahresende gekündigt werden. Hier gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

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Reguläre Kündigung korrekt formulieren

Eine reguläre Kündigung erfordert, wie bei einer privaten Haftpflichtversicherung auch, die Schriftform. Entscheidend ist dabei immer, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. Da hierbei immer der Eingang beim Versicherer entscheidend ist, sollte die Kündigung nach Möglichkeit per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

Das Kündigungsschreiben sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Komplette Anschrift des Absenders
  • Anschrift der Versicherung
  • Betreffzeile: Kündigung der Kfz-Versicherung
  • Nummer des Versicherungsscheines
  • Amtliches Kennzeichen
  • Bitte um eine Eingangsbestätigung
  • Hinweis: Bitte keine Rückholversuche
  • Ort und Datum
  • Unterschrift des Versicherten

So könnte die Kündigung der KFZ Versicherung formuliert werden:

Vorname Nachname

Anschrift

PLZ Ort

 

Datum

 

Versicherungsunternehmen

Anschrift

PLZ Ort

 

Policennummer xxx

Versicherungsnehmer xxx

Versichertes Fahrzeug (Typ, amtliches Kennzeichnen)

 

Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit kündige ich die oben genannte Versicherung fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres. (Die Kündigung erfolgt, da ich mich für eine andere Versicherungsgesellschaft entschieden habe. Bitte sehen Sie daher von Rückwerbeversuchen ab.)

Mit Ablauf des Versicherungsvertrages erlischt automatisch auch die erteilte Einzugsermächtigung. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und die Wirksamkeit dieser Kündigung schriftlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

handschriftliche Unterschrift.

Möglichkeiten zur Sonderkündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die KFZ Versicherung auch außerhalb der genannten Fristen gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht beispielsweise bei:

  • Prämienerhöhung des Versicherers
  • Regulierung eines Schadens
  • Fahrzeugwechsel

Die Kündigungsfrist beginnt immer mit Eintritt bzw. Bekanntwerden des Kündigungsgrunds. Wichtig ist, dass im Kündigungsschreiben immer der genaue Grund der Kündigung angegeben wird.

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Kündigung bei Prämienerhöhung

Erhöht sich der Versicherungsbeitrag, ist dies unter Umständen ein Grund, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Sobald die Information der Beitragserhöhung eingeht, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Entscheidend für das Sonderkündigungsrecht ist immer, wer „Schuld“ an der Prämienerhöhung ist. Eine vorzeitige Kündigung ist unter anderem möglich bei:

  • Prämienerhöhung aufgrund einer geänderten Typklasse.
  • Beitragsanpassung, ohne dass sich der Leistungsumfang verändert.
  • Der Versicherungsnehmer aufgrund eines Umzugs in eine höhere Regionalklasse eingestuft wird.

Kein Kündigungsgrund liegt vor, wenn

  • Die Prämie sich wegen eines im zurückliegenden Jahr regulierten Schadens erhöht.
  • Sich aufgrund von geänderten Vertragsbedingungen ein höheres Risiko ergibt (Auto wird nicht mehr in der Garage, sondern im Freien abgestellt, der Versicherungsnehmer fährt statt 6.000 nun 15.000 Kilometer pro Jahr).

Eine Beitragserhöhung ist in der Abrechnung nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. So kann beispielsweise der Gesamtbetrag aufgrund einer höheren SF-Klasse sinken, obwohl das Fahrzeug zu einer höheren Typklasse gehört. Deshalb sollten Versicherte immer den angegebenen Grundbetrag mit dem des Vorjahres vergleichen.

Beispiel für die Formulierung einer Kündigung bei Prämienerhöhung:

 

„Einschreiben

An die

………………..-Versicherung

Straße Hausnummer

PLZ Ort

 

Betreff: Versicherung Nr. …………………….

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der jetzt mitgeteilten Beitragserhöhung kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung beziehungsweise zum Wirksamwerden der Erhöhung.

 

Ich bitte um Bestätigung.

 

Mit freundlichen Grüßen“

Kündigung nach einem Schadensfall

Wer seiner KFZ Versicherung einen Schaden meldet, kann den Vertrag ebenfalls mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt, sobald die Versicherung den Schaden reguliert bzw. eine Regulierung abgelehnt hat. Wurden die Prämien für das restliche Versicherungsjahr bereits bezahlt, werden diese vom Versicherer anteilig wieder erstattet. Zu beachten ist dabei, dass der Versicherer den Vertrag nach einem Schaden ebenfalls kündigen darf.

Beispiel für die Kündigung nach einem Schadensfall:

„An die

………………..-Versicherung

Straße Hausnummer

PLZ Ort

 

 

Betreff: Versicherungsschein-Nr. …………………….

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aufgrund des Versicherungsfalls mache ich von

meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den

oben genannten Vertrag mit sofortiger Wirkung.

 

Ich bitte um Bestätigung.

 

Mit freundlichen Grüßen“

Bei Fahrzeugwechsel keine Kündigung erforderlich

Wird das bisherige Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet, ist keine separate Kündigung erforderlich. In diesem Fall endet der Vertrag automatisch mit dem Abmeldedatum. Der Versicherer wird durch die Zulassungsstelle über die Abmeldung in Kenntnis gesetzt. Für das andere Fahrzeug wird dann einfach eine neue KFZ Versicherung abgeschlossen.

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Unser Fazit zur Kfz-Versicherung

  • Durch Kündigung des bestehenden Vertrags und Wechsel zu einer anderen KFZ Versicherung können Autofahrer hohe Einsparungen erzielen.
  • Die ordentliche Kündigung erfolgt immer mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende.
  • Bei Erhöhung der Prämie oder nach einem Schaden ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht.
  • Im Falle eines Fahrzeugwechsels kann auch die KFZ Versicherung ohne Kündigung gewechselt werden.

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