Mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) lässt sich bei der KFZ Versicherung viel Geld sparen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits erreichter Schadenfreiheitsrabatt auf einen anderen Versicherungsnehmer übertragen werden. Beim Übetragen der Prozente gilt es jedoch, einige Punkte zu beachten.
- Die Übertragung der SF-Klasse sorgt für eine günstigere Prämie.
- Prozente können auf einen nahen Verwandten übertragen werden.
- Rabattübertragung kann auch im Rahmen eines Versicherungswechsels erfolgen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. Allgemeine Informationen zur Schadenfreiheitsklasse
2. Auf welche Personen können die Prozente übertragen werden?
3. Voraussetzungen für die Übertragung der SF-Klasse
4. In welchen Fällen ist eine Rabattübertragung sinnvoll?
5. Durch einen Wechsel der KFZ Versicherung noch mehr Prämien sparen
Allgemeine Informationen zur Schadenfreiheitsklasse
Im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung erhalten Autofahrer, die keine Schäden verursachen, einen Schadensfreiheitsrabatt. Die über Jahre gesammelten Schadenfreiheitsrabatte werden unter Autofahrern auch als Prozente bezeichnet. Diese sind immer an die zugehörige Schadenfreiheitsklasse gekoppelt. Mit jedem schadenfreien Jahr wird der Kunde von seinem Versicherer eine SF-Klasse nach oben gruppiert. Dadurch sinkt die Versicherungsprämie entsprechend.
Wer erstmals eine KFZ Versicherung auf seinen Namen abschließt, startet mit der SF-Klasse 0 und einem Beitragssatz von 100 Prozent. Nach einem Jahr unfallfreier Fahrt geht es dann in die Klasse 1/2. Im Falle eines Schadens erfolgt eine Rückstufung, sodass Versicherte mitunter auch in eine SF-Klasse unter 0 rutschen können. Hierfür werden je nach Versicherer Beitragssätze von bis zu 245 Prozent erhoben.
Aufgrund der zu Beginn relativ hohen Prämien melden viele Fahranfänger ihr Auto zunächst als Zweitwagen auf einen Elternteil an. Dabei kann jedoch kein eigener Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, nach einer gewissen Zeit die eigenen Prozente auf das erwachsene Kind zu übertragen.
Auf welche Personen können die Prozente übertragen werden?
Bei den meisten Versicherern ist es möglich, die im Laufe der Jahre erworbenen Prozente auf eine andere Person zu übertragen. Der Schadenfreiheitsrabatt ist jedoch generell personengebunden, sodass für eine Rabattübertragung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. In jedem Falle erlaubt ist die Übertragung auf Kinder, den Ehepartner sowie die Eltern. Dazu können bei vielen Anbietern auch der Lebenspartner, Enkel oder die Großeltern Prozente mitnehmen. Im Zweifelsfall einfach bei eigenen Versicherer nachfragen.
Voraussetzungen für die Übertragung der SF-Klasse
Zunächst einmal muss der Empfänger des Rabatts mit dem Auto des zu übertragenden Rabatts regelmäßig gefahren sein. Zudem kann nur eine SF-Klasse übertragen werden, welche der Empfänger seit dem Führerscheinerwerb auch alleine hätte erzielen können.
Beispiel:
Wer seit vier Jahren einen Führerschein besitzt, kann maximal auch die Prozente von vier schadenfreien Jahren übernehmen. Besitzt der Übertragende beispielsweise die SF-Klasse 12, gehen die Rabatte für volle neun Jahre verloren.
Deshalb macht es keinen Sinn, einem Fahranfänger die eigenen Prozente zu übertragen. Sinnvoller ist es einige Jahre abzuwarten, bis sich die Übertragung auch wirklich lohnt.
In welchen Fällen ist eine Rabattübertragung sinnvoll?
Wer seine Prozente auf eine andere Person überträgt, verliert seinen Rabatt unwiderruflich. Personen die jedoch zwei Fahrzeuge versichert haben, verlieren nur die Schadenfreiheitsrabatte für einen Wagen. Der Vertrag für das zweite Fahrzeug ist von der Übertragung nicht betroffen. Somit macht die Übertragung der SF-Klasse besonders dann Sinn, wenn der Zweitwagen vom eigenen Sohn oder der Tochter gefahren wird.
Sinnvoll ist eine Rabattübertragung zudem immer dann, wenn Eltern oder Großeltern aus Altersgründen nicht mehr selbst fahren. In diesem Fall kann der erworbene Schadenfreiheitsrabatt innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten nach Vertragskündigung auf eine andere Person übertragen werden. Bei Tod des Versicherungsnehmers ist ein Übertrag ebenfalls möglich, wenn beispielsweise Kinder oder Enkel das versicherte Fahrzeug erben.
Zu beachten ist, dass die durchgeführte Rabattübertragung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Deshalb muss vorher genau überlegt werden, ob die Prozente tatsächlich nicht mehr benötigt werden. Die Übertragung der Prozente ist sowohl für die Kfz-Haftpflicht wie auch Vollkasko möglich. Bei der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen.
Die richtige Vorgehensweise beim Prozente mitnehmen:
- Überprüfen, ob der Abgebende die Prozente auch tatsächlich nicht mehr benötigt.
- Falls der Übertrag nicht auf Kinder, Ehepartner oder Eltern erfolgen soll, beim Versicherer anfragen, ob dies möglich ist.
- Prüfen ob der Empfänger lange genug den Führerschein besitzt, damit auch ein Großteil der Rabatte übertragen werden können.
- Online Vergleich durchführen, ob sich mit der Rabattübertragung auch ein Wechsel des Versicherers lohnt.
- Antrag auf Rabattübertragung bei der KFZ Versicherung anfordern.
Durch einen Wechsel der KFZ Versicherung noch mehr Prämien sparen
Auf Wunsch können die Schadenfreiheitsrabatte auch auf einen anderen Versicherer übertragen werden. Deshalb ist es ratsam, vorab einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Durch einen Wechsel der KFZ Versicherung lassen sich, beispielsweise mit unserem Testsieger Direct Line, mitunter mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Vor einem Wechsel sollte jedoch in den Versicherungsbedingungen geprüft werden, ob der Übertrag auch möglich ist. Bei leiblichen Kindern und Ehepartner gibt es generell keine Probleme.
Der Antrag auf Rabattübertragung muss in diesem Fall immer beim alten Versicherer angefordert werden. Einige Anbieter stellen das entsprechende Formular auf ihrer Webseite zum Download bereit. Anschließend erfragt der neue Anbieter die zu übertragende SF-Klasse bei der vorigen Versicherung an.
Ein kleiner Fallstrick muss bei der Übertragung auf einen anderen Versicherer jedoch beachtet werden. Es wird immer nur die SF-Klasse übertragen, nicht die eigentlichen Prozente. Diese können je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen. Beim Vorversicherer erhaltene Sonderrabatte können beim Wechsel ebenfalls verloren gehen.
Unser Fazit zur KFZ Versicherung
- Rabattübertragung sorgt für günstigere Prämien.
- Besonders Fahranfänger können durch das Prozente mitnehmen sparen.
- Übertragung an Kinder, Ehepartner und Eltern ist generell möglich.
- SF-Klasse kann bei Wechsel auch an einen anderen Versicherer übertragen werden.